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Bio-Wein darf wieder ohne

Markt & Management26.03.25

BÖLW sorgt für die Wiederzulassung alkoholfreien Weines

Bio-Wein ohne Alkohohl ist wieder zugelassen. (Foto: Sonja Herpich)

Seit dem 18. März darf entalkoholisierter Bio-Wein wieder hergestellt und als Bio ausgelobt werden. Grund ist die Neuzulassung des Vakuumdestillationsverfahrens durch die EU-Kommission, für die der Bio-Spitzenverband ein eigenes Dossier eingebracht hatte. „Endlich dürfen Winzer und Winzerinnen wieder alkoholfreien Bio-Wein herstellen und als solchen verkaufen“, sagt BÖLW-Vorstand Peter Röhrig. „Dass sie es knapp zwei Jahre nicht durften, war eine unnötige Rechtsposse, die nun zum Glück beendet wurde.“ Die Ergänzung der EU-Öko-Verordnung um das Verfahren der Vakuumdestillation für Bio-Wein wurde notwendig, weil die Herstellung von alkoholfreiem Wein seit dem 1.1.2023 nicht mehr unter das Lebensmittelrecht, sondern unter das EU-Weinrecht fällt. Da in der EU-Öko-Verordnung alle Verfahren zur Bio-Wein-Herstellung explizit zugelassen sein müssen, musste die Zulassung nachgeholt werden, obwohl das Verfahren selbst bereits vor dem 1.1.2023 zum Einsatz kam und, wie Röhrig betont, „zu keinem Zeitpunkt die ökologische Qualität in Frage gestellt“ habe.