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Bio ist höchste Umweltleistung

Politik25.09.25

Auch künftig dürfen biozertifizierte Unternehmen mit bodenschonend bis insektenfreundlich werben. Das Justizministerium hat Klarheit zu einer EU-Richtlinie über Umweltaussagen geschaffen.

Bio-Mehrwerte gelten in der Werbung als "anerkannte hervorragende Umweltleistungen". (Foto: Sonja Herpich)

Für Unruhe in der Bio-Branche sorgte zuletzt die neue „Empowering Consumers“-Richtlinie der EU zu Umweltaussagen (siehe biolandFachmagazin 9/2025). Bisher fehlte eine rechtliche Klarstellung, dass bei der Produktion und Erzeugung von Bio-Lebensmitteln „höchste Umweltleistungen“ erbracht werden. Diese rechtfertigen nach dem Willen der EU prägnante umweltbezogene Werbeaussagen, auch ohne nähere Erläuterung.

Der drohenden Rechtsunsicherheit hat das Bundesjustizministerium nun abgeholfen und die Kommunikation von Bio-Mehrwerten ausdrücklich gestärkt. Damit hat es das zentrale Anliegen der Branchen-Stellungnahme unter Federführung von Bioland und AöL aufgegriffen. Im September wurde der Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Recht vorgelegt.

Die vorgesehene Gesetzesbegründung nennt die EU-Ökoverordnung sowie „nationale, regionale und private Standards, die die Verordnung vollständig einhalten, auf dieser gründen oder aufbauen oder diese gar qualitativ übertreffen“ als Beispiele für „Umwelthöchstleistungen“. Entsprechend sind allgemeine Umweltaussagen wie „bodenschonend“ weiterhin zulässig, sofern sie sich auf Vorgaben der EU-Ökoverordnung oder weitergehende private Standards von Anbauverbänden wie Bioland beziehen. Nun muss der Bundestag die Änderung noch verabschieden.