Europawahl 2024: So stehen die Parteien zu Bio, GAP & NGT
Hinweis: Auf eine Befragung der AfD haben wir verzichtet - und stattdessen ihre Positionierung zur Landwirtschaft aus ihrem Europawahlprogramm und dem Grundsatzprogramm der Partei herausgearbeitet. Das Ergebnis ist hier nachzulesen.
Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission teilt die „Neuen Gentechniken“ in zwei Kategorien ein. Im Ökolandbau ist der Einsatz von NGT-Pflanzen verboten. Wie kann Koexistenz gelingen, wenn für NGT1-Pflanzen keine Risikoprüfung und keine Kennzeichnungspflicht am Produkt mehr vorgesehen ist?
Mittels neuer genomischer Techniken können Pflanzen gezüchtet werden, die mehr Ertrag bringen, weniger Pflanzenschutzmittel benötigen und klimastabiler sind. Die neuen Züchtungstechnologien verlangen nach einem neuen Rechtsrahmen. Sorten, die in gleicher Form auch durch konventionelle Züchtung entstehen könnten, sollen nicht länger unter die Regeln des Gentechnikrechts fallen. Transparenz und Rückverfolgbarkeit sollen aber gewährleistet sein. Schon jetzt ist die Saatgutkennzeichnung vorgesehen. Eine Risikoprüfung erfolgt im Rahmen der Sortenzulassung. Zudem ist vom EU-Parlament klargestellt worden, dass zufällige bzw. technisch nicht vermeidbare Spuren von NGT1-Pflanzen keine Nichteinhaltung der Verordnung über Bioprodukte sind. Die weiteren Verhandlungen zur Verabschiedung des neuen Rechtsrahmens werden wir konstruktiv begleiten und hierbei auch das Thema der Koexistenz beachten.
Für eine nachhaltige und transparente Landwirtschaft ist es unabdingbar, dass Betriebe, die gentechnikfrei wirtschaften wollen, dies sicher tun können. Ohne Risikoprüfung, Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit ist eine Koexistenz quasi unmöglich. Eine Kennzeichnungspflicht der Neuen Gentechnik auf allen Ebenen sowie die Rückverfolgbarkeit von Gentechnikprodukten haben wir gegen die Stimmen von Konservativen und Liberalen im Europaparlament durchgesetzt. Wir setzen uns weiter vehement dafür ein, dass eine Risikoprüfung auf umfassender wissenschaftlicher Basis für NGT1-Pflanzen Pflicht ist. Auch für klare Koexistenz-Maßnahmen und Haftungsregeln setzen wir uns weiter ein. Außerdem wenden wir uns seit Jahren grundsätzlich gegen die Patentierung von Pflanzen.
Aus unserer Sicht kann das nicht funktionieren. Leider fehlt bei dem Kommissionsvorschlag die notwendige Basis für eine zukunftsfeste Koexistenz zwischen gentechnikfreier Landwirtschaft und jener, die die neue Gentechnik einsetzt. Der Vorschlag ist sogar eine Bedrohung für die gentechnikfreie Produktion in Europa. Wir brauchen neben einer Risikoprüfung auch die Kennzeichnungspflicht sowie klare Haftungsregeln bei dem Eintrag von gentechnisch verändertem Saatgut. Eine große Mehrheit der europäischen Bürger*innen will kein gentechnisch verändertes Essen auf ihren Tellern. Dieses Votum müssen wir respektieren. Mit großer Sorge sehen wir auch die Folgen durch die zunehmende Patentierung von Genabschnitten und Pflanzen durch die Neue Gentechnik, die zukünftig die natürliche Züchtung von Pflanzen weiter einschränken wird, während sich die Patentrechte in den Händen einiger weniger großer Unternehmen konzentrieren.
Kennzeichnungspflichten, Sicherheitskontrollen und Haftung sind für die neue Gentechnik dringend erforderlich. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Deregulierung von mit neuen Verfahren erzeugten Gentechnik-Pflanzen (NGT) schafft diese aber ab. Eine Einsicht, ob Lebensmitte neue gentechnisch veränderter Organismen enthalten oder nicht, ist nicht mehr möglich. Für uns steht fest: Gentechnik löst nicht die weltweiten Ernährungsprobleme, dafür braucht es eine gerechte Verteilung von Reichtum und Welthandel. Die Mitgliedstaaten hätten aufgrund der Verordnung keine nationalen Verbotsmöglichkeiten mehr. Die Koexistenz der konventionellen, biologischen oder gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft ist nicht gesichert. Durch das defizitäre Patentrecht könnten Eigentumsansprüche der Konzerne auf genmanipulierte Pflanzen erhoben und gegenüber den Landwirten entsprechende Nutzungsgebühren durchgesetzt werden. Deshalb lehnen wir die Gesetzesvorlage ab!
Wir sehen in Neuen Züchtungsmethoden (NGT) eine wegweisende Chance, die Landwirtschaft zukunftsfest aufzustellen und mit Herausforderungen wie dem Klimawandel und zunehmenden Hitze- und Dürreperioden umzugehen. Sie leisten einen Beitrag, eine stetig wachsende Weltbevölkerung nachhaltig ernähren zu können. Jahrelang haben wir Freie Demokraten dafür gekämpft, dass auf europäischer Ebene endlich eine sachorientierte Diskussion zu NGTs stattfindet. Jetzt kommt es darauf an, dass sich unter den EU-Mitgliedstaaten eine Mehrheit dafür findet. Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat stets deutlich gemacht, dass es in Deutschland mit den Freien Demokraten eine Stimme in der Regierung gibt, die eine wissenschaftsbasierte und fortschrittliche Position vertritt. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Einteilung von NGT-Pflanzen in zwei Kategorien ist ein praktikabler Weg. Dass NGT1-Pflanzen, die nur leichte Veränderungen des Genoms beinhalten, Pflanzen gleichgestellt werden sollen, die herkömmlich gezüchtet wurden, unterstützen wir.
Wir sind dem Verbraucherschutz und Vorsorgeprinzip verpflichtet. Deshalb muss Gesetzgebung verantwortungsvoll auf Basis von Fakten und dem aktuellen Stand der Wissenschaft getroffen werden. Für die neuen Züchtungstechnologien ist es in dieser Hinsicht wichtig, dass zwischen mit artfremden Genomen veränderte (transgenen) Sorten unterschieden wird, und solchen, die auch natürlich oder über den Weg konventioneller Züchtung (sogenannte "natur-identische Züchtungen") hätten erreicht werden können. Wir wollen deshalb an der Kennzeichnungspflicht festhalten. Sie soll komplett entlang der Lebensmittelkette erfolgen. Uns ist es besonders wichtig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Produkten erkennen können, ob mit neuen Züchtungsmethoden gearbeitet wurde.
Das "Neue Gentechniken“-Gesetz (NGT- Gesetz) verändert die EU-Gesetzgebung im Bereich Gentechnik grundlegend. Mit dem Gesetz könnten Pflanzen mit neuen, veränderten Eigenschaften ohne spezifische Risikobewertung und ohne Umweltfolgenabschätzung in großer Zahl in die Ökosysteme gelangen. Das Vorsorgeprinzip wird so ausgehebelt. Negative und weitreichende Folgen für die Natur, die Biodiversität und letztendlich auch für den Biolandbau und Biobauern und -bäuerinnen können nicht ausgeschlossen werden und sind zu befürchten. Eine Koexistenz zwischen Ökolandbau und NGTs ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Konzerninteressen standen bei der Entscheidung klar im Vordergrund, ohne Rücksicht auf unsere Natur. Deshalb lehnen wir als ÖDP- die Naturschutzpartei eine Deregulierung der Neuen Gentechnik (NGT) ab und als Europaabgeordnete der ÖDP habe ich im zuständigen Ausschuss und im Plenum des Europäischen Parlaments gegen das neue Gesetz gestimmt.
Der Green Deal mit der Farm-to-Fork-Strategie beinhaltet das Ziel, bis 2030 25% Ökolandbau in Europa zu erreichen. Werden Sie als Europaparlamentarier*in daran festhalten und wenn ja, mit welchen Maßnahmen auf EU-Ebene kann die Zielerreichung unterstützt werden?
CDU und CSU stehen zum europäischen Ausbauziel. Eine wachsende Nachfrage der Verbraucher soll möglichst mit heimischer Ware gedeckt werden können. Deshalb werden wir den Ökolandbau als eine Form der nachhaltigen Landwirtschaft weiterhin verlässlich fördern und setzen uns dafür auch bei der Diskussion um dieses Thema in der nächsten GAP ein.
Unser Ziel ist europaweit bis 2030 ein Anteil von 25% ökologischer Landwirtschaft. Den ökologischen Landbau wollen wir in einem zukünftigen GAP-Stufenmodell zum Premiumstandard machen, denn er hat zwar in den letzten Jahren weit mehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen und handwerklichen Strukturen beigetragen als die konventionelle Lebensmittelkette; diese Strukturen sind aktuell aber sogar gefährdet. Wir brauchen zielführende Förderungen zur ländlichen Entwicklung und Finanzierungsmöglichkeiten über LEADER sowie handhabbare Regelungen, z.B. zur Verarbeitung vor Ort. Denn die Verarbeitung ist aktuell Flaschenhals. Verlässliche Absatzmärkte für den Ökolandbau wollen wir z.B. in der Gemeinschaftsverpflegung ausbauen. 30% der Mittel in Forschung und Förderpolitik sollen für die Ökologisierung der Landwirtschaft, innovative Konzepte für Bio-Wertschöpfungsketten und ökologische Züchtungsforschung verwendet werden. Ökobetriebe sollen als „green per definition“ gelten.
Der Ökolandbau, als ein besonders nachhaltiger Wirtschaftszweig in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), bedarf weiterhin in besonderem Maße an Unterstützung. Leider wurde in der Vergangenheit verpasst, den Ökolandbau auf seinem Weg zu dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ziel entsprechend zu begleiten. Wir setzen uns weiterhin für einen starken Öko-Sektor ein. Dabei muss aber angesichts der Versäumnisse der Vergangenheit realistisch geprüft werden, wie rasch wir das 25 %-Ziel erreichen können. Mit der neuen Reform der GAP und einem Vorschlag zu nachhaltigen Ernährungssystemen in der EU, gekoppelt mit einer Verstetigung der Nachfrage, z. B. durch eine Bio- Quote für Kitas, Krankenhäuser und Mensen auf nationaler Ebene, muss der „Turbo“ für den Bio- Sektor gezündet werden, der zu mehr Wachstum führen soll.
Ja, unsere Europaabgeordneten werden sich weiter für das Ziel einsetzen, bis 2030 einen Anteil von mindestens 25% Ökolandbau in der EU zu erreichen. Die Linke will in der EU eine tier-, klima- und umweltgerechte Landwirtschaft entstehen sehen und dass Bäuerinnen und Bauern, die das umsetzen, gute Arbeitsbedingungen und faire Preise bekommen. Ziel ist, allen Menschen in der EU gesunde und bezahlbare Nahrungsmittel zugänglich zu machen, ohne dabei die Chancen zukünftiger Generationen oder Menschen in anderen Ländern zu zerstören. Wir wollen Vorrang für biologische, züchterische sowie anbau- und kulturtechnische Maßnahmen vor chemischen Mitteln zur Schädlings- und Unkrautbekämpfung. Eine Aufteilung in Schutz- und Schmutzgebiete lehnen wir ab. Wir wollen Strukturmittel der EU gezielt für den sozialökologischen Umbau (europäischer Green New Deal) einsetzen, um die Menschen und Regionen in der Agrarwende zu unterstützen und dabei besonders lokale Versorgungsstrukturen fördern.
Wir wollen die Landwirtschaft mit Innovationen, Naturschutzkooperationen und einer praxistauglichen Regulierung mit Augenmaß nachhaltiger gestalten. Statt pauschaler Auflagen und Bewirtschaftungseinschränkungen, wie sie die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU) geplant hatte, kann eine Weiterentwicklung der Landwirtschaft nur partnerschaftlich mit allen Akteuren der Branche gelingen – mit standortangepassten Konzepten und Bewirtschaftungsformen. Die Regionen in Deutschland und Europa sind so vielfältig, dass Umweltpolitik nur gelingen kann, wenn sie vor Ort immer wieder neu interpretiert und entwickelt wird. Landwirte und Naturschutzorganisationen wissen gemeinsam besser, welche Maßnahme vor Ort zum Schutz der Lebensräume und Nahrungsangeboten von Bienen und anderen bestäubenden Insekten zielführend ist, als der Staat es pauschal festlegen kann. Staatlich verordnete Flächenziele zur Ökologischen Landwirtschaft können zudem den ökologisch wirtschaftenden Landwirten selbst schaden, wenn die produzierten Mengen zu Überkapazitäten und Preisverfall führen.
Der Green Deal ist nicht klimaneutral und technologieoffen, sondern im Sinne der CO2-Einsparung kontraproduktiv. Jegliche dadurch bedingte Minderproduktion in der Landwirtschaft führt anderswo zu einem erhöhten Flächenbedarf, zu mehr Emissionen und ungünstigeren Umwelteffekten. Die stetig knapper werdende landwirtschaftliche Fläche muss intensiver genutzt werden, daher verbieten sich alle Vorgaben des Green Deal, die zu einer Reduktion der Erntemengen führen. Eine Pflanzenschutzmittelreduktion ist im Interesse aller, eine pauschale Mengenzielangabe jedoch, wie bei der „Sustainable Use Regulation – SUR“, ist gegen den gesunden Menschenverstand. Wir fordern daher die Förderung biologisch-technischer Forschung, um die Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln erreichen zu können, ohne die Erntemenge zu verringern oder zu gefährden.
Als Europaabgeordneter der ÖDP unterstütze ich die Forderung nach 25 Prozent Ökolandbau in der EU bis 2030. Für die ÖDP- die Naturschutzpartei hat der Ausbau des ökologischen Landwirtschaft Priorität. Daher sollten 25 % nur eine Zwischenetappe sein auf dem Weg zu einem deutlich höheren Anteil. Die EU kann diese Entwicklung fördern mit einer Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die einerseits deutlich mehr Geld für den Ökolandbau zur Verfügung stellen muss. Anderseits plädieren wir als ÖDP- die Naturschutzpartei dafür, dass die Flächensubventionen umgewandelt werden in eine Subvention für Umweltleistungen. Höfe sollen für nachhaltige Bodenbewirtschaftung und für das Tierwohl entsprechend entlohnt werden- siehe auch meine Antwort unter Punkt 2 zu der Forderung nach einer notwendigen Reform der GAP.
Die aktuelle GAP erweist sich als zu komplex und unwirksam. Der BÖLW hat ein Stufenmodell für die GAP ab 2028 entwickelt, welches die Komplexität der Grünen Architektur reduziert und die gesamtbetrieblichen sowie mehrjährigen Leistungen honoriert. Wie stehen Sie dazu?
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2028-2034 muss eine starke ökonomische Säule haben, die den Landwirten Schutz auf volatilen Märkten bietet und es ihnen erlaubt, nachhaltiger zu wirtschaften und ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Die Direktzahlungen sollen dazu dienen, das Grundeinkommen in der Landwirtschaft zu sichern, eine echte Honorierung der vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft sein und stark vereinfacht werden. Die Diskussion um die Weiterentwicklung der GAP steht erst am Anfang. Wir begrüßen, dass der BÖLW seine Vorstellungen bereits vorgelegt hat und werden diese zusammen mit den Vorschlägen anderer Verbände und der EU-Kommission eingehend darauf prüfen, wie weit sie auf unsere genannten Ziele im Interesse der Landwirtschaft einzahlen.
Wir GRÜNE streben eine grundsätzliche Reform der EU-Agrarpolitik an, bei der konsequent Leistungen für das Gemeinwohl honoriert werden und nicht das Eigentum an Fläche. Alles nach der Maxime: Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen. Dafür bedarf es eindeutiger Regelungen und Anreize für die Reduzierung von Pestizidanwendung, Düngung und Viehbesatz sowie Fruchtfolgen, Eiweißpflanzen-Anbau und extensive Grünlandwirtschaft. Die besonderen Leistungen des Biolandbaus müssen dabei honoriert werden. Die Regelungen der jetzigen GAP sind diesbezüglich mangelhaft. Die Förderungen sollen bürokratiearm sein, Planungssicherheit ermöglichen, nachhaltig wirken und unmittelbar bei den Landwirt*innen – gerade kleineren Betrieben – ankommen. Das BÖLW-Modell ist ein guter Ansatz, der eine klare Ausrichtung auf das Gemeinwohl, ökologische Maßnahmen hat und Betriebe als System betrachtet. Tierschutzförderung soll außerdem verpflichtend von den Mitgliedstaaten in ihrem jeweiligen Strategieplan aufgenommen werden.
Das Stufenmodell des BÖLW liefert interessante Ansätze und kann zu einer weniger komplexen Gemeinsamen Agrarpolitik führen. Bevor wir über das genaue Modell diskutieren, will unsere Partei den Sektor, die Landwirt*innen, die Umweltverbände und die Gesellschaft für unsere Leitidee einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mitnehmen, bei der öffentliche Leistungen mit öffentlichen Geldern honoriert werden. Nur wenn wir eine Mehrheit für diese Idee finden, können wir die GAP zukunftsfest machen und unseren Landwirt*innen eine gerechtere Alternative zum aktuellen Subventionssystem bieten.
Wir wollen eine sozialökologische Landwirtschaft im Einklang mit der Entwicklung der ländlichen Räume. Dazu muss die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach dem Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ umgebaut werden. Deshalb stimmen wir Ihren Forderungen zu. Es geht um eine Agrarwirtschaft im Einklang mit natürlichen Ressourcen und funktionsfähigen Ökosystemen. Dafür braucht es neben einem ordnungspolitischen Rahmen auch eine geeignete Förderpolitik, gerade für regionale, genossenschaftlich organisierte Erzeugergemeinschaften, dezentrale Verarbeitungskapazitäten und Eigenvermarktungsstrukturen. Landwirtschaftliche Produktion, Ökosystemdienstleistungen und ländliche Entwicklung müssen verlässlich, auskömmlich und planbar finanziert werden. Wir wollen die GAP im Sinne dieser genannten Eckpunkte entwickeln. Ein Stufenmodell im Sinne eines Transformationspfades für die Landwirtschaft halten wir für sinnvoll.
Wir Freie Demokraten sind der Auffassung, dass die jetzige GAP-Struktur ein Bürokratiemonster ist. Die Regelungen, die bereits in der letzten Legislaturperiode unter der damaligen Agrarministerin Klöckner (CDU) verhandelt wurden, weisen an vielen Stellen erhebliche Schwächen auf, was enorme Belastungen für die Landwirte aber auch die Agrarverwaltungen zur Folge hat. Diese komplizierte Struktur ist zudem dem Naturschutz nicht dienlich. Daher treten wir für eine Reform der GAP ein, um die komplexen Strukturen zu vereinfachen. Wir drängen darauf, dass die in Aussicht gestellten Entlastungsmaßnahmen und Entbürokratisierungsvorschläge schnell umgesetzt werden. Grundsätzlich wollen wir Landwirtinnen und Landwirte unabhängiger von Subventionen machen und die unternehmerische Landwirtschaft stärken. Dafür setzen wir auf die Förderung von Innovation und Investition statt auf starre Direktzahlungen, die den Landwirten in Zeiten von steigenden Kosten immer weniger nützen. Davon profitiert gerade auch der Naturschutz.
Landwirte sollen in erster Linie für Ernährungssicherheit mit gesunden, hochwertigen Lebensmitteln sorgen. Ohne eine vielfältige bäuerliche Landwirtschaft lassen sich die über Generationen geschaffenen Kulturlandschaften, die unsere Heimat so lebenswert machen, nicht erhalten. Diese besonderen gesellschaftlichen Leistungen müssen zukünftig von der EU angemessen honoriert werden. Gleiches gilt für die Forderung von Leistungen, die darüber hinaus von der Gesellschaft an die bäuerlichen Betriebe gestellt werden. Dabei reicht es keinesfalls aus, weiterhin lediglich einen Teil der zusätzlich entstehenden Kosten zu ersetzen. Anders lässt sich die Vielfalt der Landwirtschaft in Europa nicht erhalten. Wir fordern, dass bereits erbrachte, umfangreiche Umweltsystemleistungen aus der zweiten Säule angemessen bezahlt werden. Bei Zahlungen aus der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik fordern wir, die zahlreichen hochbürokratischen Maßnahmen durch wenige, fachlich sinnvolle Maßnahmen zu ersetzen, um tatsächlich messbare Verbesserungen für die Vielfalt der Landwirtschaft zu erreichen.
In der EU sind 60 bis 70 Prozent der Böden und 81 Prozent der geschützten Lebensräume in einem schlechten Zustand. Ein Hauptgrund ist die industrielle Landwirtschaft, die die Biodiversität bedroht und den Klimawandel befeuert. Gleichzeitig wächst der Druck auf die Landwirtschaft, dem Tierwohl mehr Bedeutung beizumessen. Das Modell der BÖLW ist deshalb klar zu befürworten, das vorsieht, dass die künftige GAP sicherstellen muss, dass öffentliche Gelder für Gemeinwohlleistungen und nicht für den reinen Flächenbesitz verwendet werden. Dafür ist eine grundlegende Reform der europäischen Agrarförderung vonnöten. Bäuerinnen und Bauern müssen künftig mehr Geld für Umwelt- und Klimaleistungen und für Investitionen in das Tierwohl bekommen, anstatt dass die Gelder wie bislang fast ausschließlich nach Größe der Fläche verteilt werden. Die große, industrielle Landwirtschaft wird derzeit unfair bevorzugt, bäuerliche Landwirtschaftsbetriebe haben das Nachsehen. Massentierhaltung, Monokulturen und der massive Einsatz von Antibiotika und Pestiziden werden somit von der EU gefördert. Mehr Arten- und Klimaschutz ist auch deswegen im Interesse der Landwirte, da sie mit die Ersten sind, die die Folgen des Klimawandels zu spüren bekommen.