Krautfäulegefahr: sehr hoch!

21.05.2024

Die feuchte Witterung und milden Temperaturen haben Kraut- und Knollenfäule gefördert. Jetzt ist schnelles Handeln erforderlich.

Von Simon Tewes

Die hohe Fäulnislast und die lange Wassersättigung der Böden haben uns schon seit Beginn der Saison auch in späteren Partien einen frühen Beginn des Befalls mit Kraut- und Knollenfäule erwarten lassen. Diese Befürchtung scheint nun langsam wahr zu werden. Die immerfeuchte Witterung, die milden Temperaturen unter 25 °C sowie der vielerorts durchfeuchtete, wassergesättigte Ackerböden erhöht die Krautfäulegefahr in nahezu allen Regionen immens.

Manche Standorte waren bei der Bestellung „gerade so befahrbar“. Dementsprechend gering war die Niederschlagssumme, die zusätzlich benötigt wurde, um diese Böden wieder vollständig „aufzusättigen“. Unter diesen Bedingungen ist das Risiko einer Primärinfektion mit Phytophthora infestans sehr hoch. Mit jedem weiteren Niederschlag steigt die Gefahr, dass infektiöse Erde auf das junge Blattwerk spritzt, Blätter auf der Erde liegen oder einzelne stängelbefallene Stauden sich zu Befallsnestern entwickeln.

Sichtbar befallene Pflanzen sollten schnellstmöglich aus dem Bestand entfernt werden, z.B. durch konsequentes Abflammen.

Bestenfalls sollte dies inklusive aller unmittelbar benachbarten Pflanzen geschehen, auch wenn diese noch keinen Befall zeigen.
In „normalen Jahren“ ist der Grundschutz in Kartoffelbeständen zum Bestandschluss ratsam, dies ist in diesem Jahr anders!

Jetzt sollte in allen Beständen, die vor mehr als sieben Tagen aufgelaufen sind, die Behandlung mit Kupferfungiziden in Betracht gezogen werden. Zur Abschätzung des Behandlungsbeginns mithilfe  eines repräsentativen Schlages mit sehr frühen oder empfindlichen Sorten in der ISIP-Entscheidungshilfe Öko-SIMPHYT der Behandlungsbeginn simuliert werden. Ist dort ein Pyhtophthora-Index von 100 erreicht, sollten auch weniger weit entwickelte Bestände (z.B. mit Wuchshöhen von 10 bis 15 cm) behandelt werden. Hier empfiehlt sich bereits jetzt eine Anwendungen mit (z.B. 1 l/ha Cuprozin) bei entsprechend geringer Aufwandmenge.

Die derzeit auch für die Kartoffel sehr wüchsigen Bedingungen sorgen für enormen Blattzuwachs in den Beständen. So kann es sein, dass sich die Blattmasse innerhalb weniger Tage verdoppelt. Die protektive Wirkung der Fungizide setzt eine flächendeckende Benetzung (ggf. Netzmittel verwenden: Kantor, BREAK-THRU SP 133 etc.) der Pflanzen voraus. Kürzlicher Blattzuwuchs ist nach einer Behandlung schnell nicht mehr abgedeckt.

Weiter entwickelte Bestände, die vor dem Reihenschluss stehen, sollten mit den genannten Fungiziden behandelt werden- mit erhöhten Aufwandmengen von z.B. 1,5 l/ha Cuprozin pr.

In den Empfehlungen ist die Rede von Cuprozin progress, da dieses bei geringem Reinkupfergehalt (383,8 g/l) erwiesenermaßen eine erhöhte Wirksamkeit mit sich bringt (bspw. gegenüber Funguran progress). Die Anzahl möglicher Behandlungen (z.B. sechs mal bei Cuprozin progress statt vier mal bei Funguran progress bei jeweils voller Aufwandmenge) bzw. die bessere Ausnutzung der Grenze von 3 kg Reinkupfer p.a. können diese Saison erfolgsentscheidend werden. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig auf ein kupfereffizientes Produkt zu setzen.

Vor Anwendung eines entsprechenden Fungizids, muss eine Ausnahmegenehmigung des Verbands vorliegen. Diese kann formlos bei der Bioland-Direkt (Tel.: 0800 1300400) beantragt werden.

Pflanzenschutzempfehlungen für extreme Fälle:

  • Grundschutzaufbau beginnend mit ca. 200 g/ha Reinkupfer oder 0,6 l/ha Cuprozin progress bereits ab 10-15 cm Wuchshöhe „mit dem Bestand mit- wachsen“ lassen und aufrechterhalten über regelmäßige Behandlungen mit zunächst kleinen und mit dem Pflanzenwachstum sukzessive ansteigende Zielmengen (Zulassungsvorgaben beachten).
  • Zielwert bei schließendem Bestand = volle Aufwandmenge aus 2 l/ha Cuprozin progress  oder bis zu 2 kg/ha Funguran progress.
  • Seitens des BÖLW ist bereits eine Ausnahmegenehmigung beim BVL gestellt worden, sodass zu erwarten ist, dass in diesem Jahr 4 KG Cu/ha in Kartoffeln ausgebracht werden dürfen. Bitte dazu Rundschreiben abwarten!

verändert nach Luc-Marlon Wieckhorst und Christin Landzettel