Aus der Beratung
Vorbereitung für die Düngebedarfsermittlung 2025
Für die Düngebedarfsermittlung ist eine aktuelle Bodenuntersuchung unerlässlich – hier erfährst du mehr.
Für die Düngebedarfsermittlung muss eine aktuelle Bodenuntersuchung vorliegen, die maximal sechs Jahre alt ist und die Grundnährstoffe Phosphor (P, in P2O5), Kalium (K, in K2O) und Magnesium (Mg) sowie den pH-Wert analysiert. Bei einem Humusgehalt des Bodens von über vier % muss zudem eine Humusgehaltsanalyse vorliegen. Diese Bodenuntersuchung ist sechs Jahre lang bis zum Ablauf des Düngejahres gültig. Wenn die sechs-Jahres-Grenze im laufenden Düngejahr erreicht wird, muss spätestens zu Beginn des neuen Düngejahres eine neue Bodenuntersuchung vorgelegt werden.
Für das Düngejahr 2025 sind Bodenproben mit einem Analysedatum älter als 01.01.2019 zu erneuern. Am besten geschieht dies nach der Ernte der Hauptkultur. Bei der Aktualisierung der Bodenproben sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Bodenproben sollten immer im Zeitraum nach der Ernte und vor der Düngung entnommen werden.
- Flächen ab ein ha im Agrarantrag benötigen eine eigene Bodenuntersuchung, außer es handelt sich um Flächen, die nicht gedüngt werden dürfen (für Schläge < ein ha kann die BU eines Nachbarschlages oder die P2O5-Gehaltsklasse Mitte C ausgewählt werden)..
- Bei Tausch- oder Neuflächen müssen Bodenuntersuchungen rechtzeitig angefragt werden oder selbst gezogen werden, wenn die übermittelten Bodenproben älter als sechs Jahre alt sind.
- Das Vorgewende und etwa 5 m vom Schlagrand sollten nicht beprobt werden.
- Einstiche quer zur Bearbeitungsrichtung, also diagonal über den Schlag verteilt; alternativ kann das Feld in einem „Z“-Muster abgelaufen werden.
- Bei Mischproben: 15–20 Einstiche pro Hektar, auf ähnliche Bodenbeschaffenheit achten.
- Einstichtiefe: Ackerland ca. 30 cm, Grünland ca. 15 cm.
- Eine Mischprobe von ca. 500 g sollte in einen Beutel verschlossen, nummeriert und beschriftet werden.
- Die laufende Nummerierung auf den Beuteln muss auf dem Untersuchungsauftrag wiederholt und eine Kopie im Betrieb aufbewahrt werden, um eine Zuordnung zwischen Probe und Schlag später nachvollziehen zu können.
- Die Proben sollten kühl gelagert, nicht direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt und so bald wie möglich versendet werden.
Neben der Düngebedarfsermittlung sind Bodenproben und die darin enthaltenen Informationen wichtig, um Rückschlüsse auf die Bodenfruchtbarkeit der Flächen zu ziehen. Die Erfassung der Nährstoffgehalte nach der EUF-Methode, der CAL und DL-Methode wird laut Düngeverordnung anerkannt. In Schleswig-Holstein sind aktuell nur die P2O5-Werte nach der DL-Methode (VDLUFA) im Rahmen der geltenden elektronischen Düngemeldung (ENDO-SH) anerkannt.
Bei Schwierigkeiten mit der Düngedokumentation über ENDO-SH steht die Bioland-Beratung zur Unterstützung zur Verfügung. (magdalena.rangs@bioland.de, +49 151 1711 7840).