Ernteguturteil

25.09.2024

Das war wohl das Aufregerthema aller Marktfruchtbetriebe seit Herbst 2023.

Von Simon Tewes

Das Ernteguturteil war wohl das Aufregerthema aller Marktfruchtbetriebe seit Herbst 2023. Die IG Nachbau (HIER) hat inzwischen eine „Muster- Ernteguterklärung“ (im Anhang dieses Mitgliederinfo) veröffentlicht, die auch der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Es wird nicht empfohlen (und ist auch nicht notwendig!) die von der Saatgut Treuhand bereitgestellten Formulare zu unterschreiben, und damit u.U. sogar dem vermutlich ab 2025 startendem Online-Verfahren zur Nachbaumeldung zuzustimmen. Diese Selbstauskunft ist als Nachweis gegenüber der aufnehmenden Hand gedacht und sollte von sämtlichen Partnern als Nachweis akzeptiert werden. Diese Selbstauskunft ist ausdrücklich kein Ersatz für die Nachbaumeldung gegenüber der Saatgut-Treuhand! Eine vorherige Absprache mit dem Händler ist dennoch anzuraten .

Zum Thema Nachbau findet am 28.11.2024 eine Bioland-Veranstaltung in Eckernförde statt. Georg Janssen, von der IG Nachbau wird zusammen mit Jens Beismann (msbh Rechtsanwälte) zu den rechtlichen Aspekten des Nachbaus auf Basis des BGH-Urteil aus dem Herbst 2023 berichten. Johanna von Münchhausen (Gut Rosenkrantz) wird anschließend die pflanzenbaulich relevanten Aspekte rund ums Saatgut beleuchten. Einladung folgt!