Artensterben auf dem Acker: Warum Brachflächen einen Unterschied machen

am 24.7. sowie in der Mediathek

Von Svende Fischer

Jedes Jahr vier Prozent der Ackerfläche brachliegen lassen: Dazu wollte die EU die Landwirte bis 2027 verpflichten - als Voraussetzung für die Subventionen. Jetzt ist diese Pflicht entfallen. Dabei hätte sie beim Artenschwund viel bewirken können.

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Bild: Bildschirmfoto Mediathek