Zu wenig Futter für die Öko-Schweinehaltung

Ein Kommentar von Bioland zur Sonder-AMK "Umbau der Nutztierhaltung"

Morgen findet in Berlin die Sonder-Agrarministerkonferenz mit Schwerpunkt "Umbau der Nutztierhaltung" statt. Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung soll Investitionen in artgerechte Stallsysteme und einen Großteil der laufenden Mehrkosten gegenüber dem gesetzlichen Standard im Bereich der Schweinehaltung fördern. Die aktuellen Planungen sieht Bioland kritisch und fordert Verbesserungen bei den Umsetzungsmaßnahmen. Dazu ein Kommentar von Gerald Wehde, Leiter Agrarpolitik bei Bioland:

Die Entwicklung der ökologischen Tierhaltung ist ein zentraler Punkt des 30-Prozent-Ökoflächenziels der Bundesregierung. Dazu setzt das geplante Kennzeichnungsgesetz, mit Bio als eigener Haltungsstufe, bereits einen wichtigen Rahmen. Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung bildet einen weiteren wichtigen Baustein. In seiner aktuellen Entwurfsfassung raubt es Ökolandwirten allerdings jegliche Motivation. Für eine dynamische Entwicklung im Bereich der Bio-Schweinehalter muss das Ministerium um Cem Özdemir das Bundesprogramm fairer und zielgerichteter ausgestalten. Dabei muss die Fördersystematik bei den Richtlinien zu den laufenden Mehrkosten der zu fördernden Haltungsformen “Frischluftstall”, “Auslauf/Weide” und “Bio” angepasst werden. Denn mit dem geplanten einheitlichen Deckelungsbetrag über alle Haltungsstufen hinweg werden Bio-Betriebe stark benachteiligt. Wer verspricht 70 bzw. 80 Prozent der Mehrkosten zu fördern, muss dies auch für die Bio-Schweinehaltung erfüllen. Bioland fordert daher die Streichung des viel zu niedrigen Deckelungsbetrags für Ökobetriebe. Zudem muss eine fachlich umfassende Berechnung der Mehrkosten für Ökobetriebe als Grundlage herangezogen werden, die die Realität widerspiegelt. Dabei müssen insbesondere auch die Futterkosten und die erhöhten Arbeitskosten berücksichtigt werden. Diese zählen für Biohöfe zu den größten Kostenblöcken. Die hohe Qualität des Bio-Futters stellt einen elementaren Bestandteil der Haltungsform “Bio” nach der EU-Ökoverordnung dar, im Gegensatz zu einer reinen Tierwohlklassifizierung. Ein solches Vorgehen wäre daher nur konsequent. Andernfalls bleiben Ökobetriebe auf ihren erhöhten Kosten sitzen und die Transformation der Nutztierhaltung verspielt ihr größtes Potential. Wer 30 Prozent Biofläche bis 2030 will, muss die Förderung so gestalten, dass die ökologische Schweinehaltung nicht bei einem Prozent stagniert.

 
Hintergrund zur Förderung der laufenden Mehrkosten

Bei der Unterstützung der laufenden Mehrkosten plant das Agrarressort ein differenziertes Vorgehen nach Höhe der Tierzahl. Über Tierprämien sollen 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber dem gesetzlichen Mindeststandard übernommen werden, wenn die Zahl der jährlich verkauften Mastschweine oder Ferkel 1.500 nicht übersteigt. Auf 70 Prozent sinkt der Fördersatz bei einer Menge von bis zu 6.000 Mastschweinen oder Ferkeln. Für Sauen sollen die entsprechenden Fördergrenzen bei 50 und 200 Tieren/Jahr liegen.  

Die laufenden Mehrkosten für die drei förderfähigen Haltungsverfahren berechnen externe Experten. In der Förderrichtlinie ist eine Deckelung vorgesehen, die Bio-Schweinehalter gegenüber Schweinehaltern mit anderen Haltungsformen deutlich benachteiligt. So soll die Zuwendung je Tier und Jahr 750 Euro, multipliziert mit einem Faktor von 0,05 für Mastschweine 0,03 für Ferkel und 0,5 für Sauen nicht überschreiten. Für ein Mastschwein ergäbe sich eine maximale Zuwendung von 37,5 Euro. Somit würden die laufenden Mehrkosten bei einem Fördersatz von 80 Prozent bei knapp 47 Euro gedeckelt. Die Mehrkosten in der Bio-Schweinmast deckt dieser Betrag in keiner Weise. Für Schweine aus einem “Frischluftstall” werden die Mehrkosten zum höchsten Fördersatz von 70 bzw. 80 Prozent bei weniger Tierwohl abgedeckt, für Bio-Schweine nur noch zu rund 30 Prozent. Damit wird kein Anreiz für die Umstellung auf Bio-Schweinehaltung und ein hohes Tierwohlniveau gesetzt. Bioland fordert daher, die Deckelung für die ökologische Schweinhaltung aus der Richtlinie ersatzlos zu streichen.  

Siehe auch Bioland-Forderungen zur investiven Förderung des Bundesprogramms zum Umbau der Nutztierhaltung.

 



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