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Förderung & Projekte

Mittel für Drohnenförderung aufgestockt

12.05.2025



BMLEH erhöht Mittel für Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung auf 2,5 Millionen

Von Bioland

Aufgrund der hohen Nachfrage stockt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die Mittel für die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung noch einmal um 1 Million auf insgesamt 2,5 Millionen auf. Laut Angaben des Ministeriums wurden bisher mehr als 350 Förderanträge gestellt.

Um sie vor Fressfeinden zu schützen, werden Rehkitze von ihren Müttern oft im hohen Gras versteckt. Bei Gefahr bleiben sie regungslos liegen. Unglücklicherweise fällt die erste Mahd des Grünlands oft in die ersten Lebenswochen der Kitze. Die Folge: Jedes Jahr werden vermutlich Tausende von ihnen verletzt oder getötet. Hierdurch sind auch Nutztiere in Gefahr, wenn sie das durch den Kadaver mit Giftstoffen verunreinigte Futter fressen. Die von Bakterien produzierten Toxine können im schlimmsten Fall zum Tod führen.

Für das Mähen der Wiesen und Weiden steht Betrieben oft nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung. Rehkitze sind im dichten Gras kaum auszumachen, so dass die Gefahr besteht, sie beim Mähen zu verletzen. Um die Wildtiere zu retten, ist der Einsatz von Drohnen in Verbindung mit Wärmebildtechnik derzeit die effektivste Alternative zu bisherigen Methoden wie Vergrämung oder manueller Suche. Leider werden Drohnen vor allem aufgrund der hohen Anschaffungskosten noch nicht flächendeckend eingesetzt. Daher fördert das BMLEH auch in diesem Jahr wieder die Anschaffung von Drohnen zur Rettung von Rehkitzen.

Antragsberechtigt laut BMLEH-Angaben sind:

  • eingetragene Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins
  • andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören

Der Antrag auf Förderung ist grundsätzlich online zu stellen (eine postalische Antragsstellung ist in sehr wenigen Ausnahmefällen nach Abstimmung möglich).

Die Antragsfrist läuft noch bis einschließlich 17. Juni 2025.

Weiterführende Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie den Link zum Antragsverfahren gibt es bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).