Kurzbericht zur Frühjahrs-BDV 2025

25.03.2025



Ein Rückblick auf die Frühjahrs-BDV, die vom 17. bis 18. März 2025 online stattgefunden hat.

Von Sonja Degenhardt

Wahlen


Hauptausschuss

  • Nadja Poppen wurde auf der Vorstandssitzung des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen als stimmberechtigtes ehrenamtliches Mitglied für den Hauptausschuss bestimmt und auf der BDV bestätigt.
  • Auf der Herbst BDV 2024 wurde die Vertretungsregelung für das Ehrenamt im Hauptausschuss beschlossen. Die folgenden Stellvertretungen wurden von der BDV bestätigt:
    • Hessen: Dr. Sybille Krick
    • Niedersachsen: Ludger Engeln
    • Rheinland-Pfalz/Saarland: Annika Zenner
    • Baden-Württemberg: Karin Maier

Anerkennungskommission
In die Anerkennungskommission gewählt wurde Martin Dentler (LV BaWü). Ein Platz ist weiterhin unbesetzt.

Verschiebung Wahlen Vorstand auf Herbst
Die Wahlen des Bioland-Vorstands – und damit auch des*der Präsident*in und der Geschäftsführung – finden von nun an in der Regel auf den Herbst-BDVs statt, Ausnahmen sind weiterhin möglich. Mit Verlegung auf die Präsenz-Veranstaltung werden die persönliche Vorstellung der Kandidat*innen, das Kennenlernen vor Ort und ggf. auch Personaldebatten ermöglicht.
 

Berichte


Vorstand/Präsident
Im gemeinsamen Bericht stand im Mittelpunkt, wie Bioland als starkes und wirksames Netzwerk eine gute Orientierung bieten kann. Dafür wurden drei Bioland-Ziele für 2025 formuliert:

Bioland-Ziel 1: Wir stärken den wertebasierten Ökolandbau durch Allianzen bei gleichzeitiger Wahrung der Bioland-Identität.

  • Mehr dazu unter „Bio-Verbände-Allianz und -Haus“.

Bioland-Ziel 2: Zur Sicherung fairer und auskömmlicher Preise stärken wir die Bioland-Vermarktung auf allen Ebenen.

  • Neben dem Orientierungspreis Milch (69,7 Cent/kg) wurde ein Orientierungspreis Ei (24,75 Cent/Ei an der Packstelle, 39,3 Cent/Ei bei Lieferung an Einzelhandel) berechnet; Masthähnchen ist in Arbeit.
  • Der Bioland Verarbeitung & Handel e.V. ist Mitglied im BÖLW geworden und wirkt aktiv an der Neuausrichtung mit. Neben der Netzwerkarbeit im Bereich Gastronomie/Außer-Haus-Verpflegung wurde ein zentraler Vertragsvergabeprozess etabliert zur vollständigen Digitalisierung im Lizenz-Vertragswesen.
  • Der neue Bioland-Messeauftritt und die 7-Prinzipien-Kampagne haben Bioland in der Öffentlichkeit noch präsenter gemacht. Unter anderem wurden 30.000 Stunden lang Inhalte der Kampagne geschaut.

Bioland-Ziel 3: Wir stabilisieren interne Prozesse, Systeme und Strukturen mit klar definierten Rollenbildern.

  • Nach dem Rücktritt des Geschäftsführers Peter Bockhardt ist seit März Tanja Almanstötter Interims-Manager und Leitung der Inneren Dienste. Sie leitet den Prozess zur Weiterentwicklung der Internen Organisation.
  • Für das operative Management wird eine Geschäftsleitungs-Ebene eingezogen für Erzeugung (wird intern besetzt), Innere Dienste (wird extern besetzt) und Markt (bereits ausgeschrieben); die dienstliche Führung übernimmt die Geschäftsführung (wird ausgeschrieben nach Überarbeitung des Rollenprofils).


Qualitätssicherung
Die QS hat viel für die Vereinfachung der Bioland-Kontrolle getan. 2025 wurden die E-Akte und die digitale Bioland-Checkliste bei allen 23 Kontrollstellen eingeführt und die Kontrolleur*innen in der Nutzung geschult. Die Kontrolleur*innen haben nun u. a. alle Informationen zum Betrieb digital gebündelt, die QS kann Kontrollhinweise hinterlegen; auch das händische Eingeben von Daten seitens der QS ist obsolet geworden. Die Checklisten wurden durch das Kürzen oder Streichen von Fragen und die Beseitigung von doppelten Punkten vereinfacht.

Junges Bioland
Das Junge Bioland konnte im letzten Jahr 19 % Zuwachs verzeichnen. Mit mehr Präsenz auf z. B. Wintertagungen, Exkursionen und Neugründungen von Landesgruppen u. a. in Hessen nimmt die Nachwuchsorganisation noch mehr Fahrt auf. Auch in der politischen Interessenvertretung gibt das Junge Bioland den Takt an: im Bündnis JöLL, dem neu gegründeten europäischen Öko-Jugendnetzwerk oder mit Online-Kampagnen und Positionspapieren (hier und hier). Die Pilotphase der BioBotschafter*innen wurde erfolgreich abgeschlossen, das Projekt soll 2025 nach Bayern ausgeweitet werden.

Harmonisierung Richtlinien Bioland – Naturland
Im Zuge der Harmonisierung der Richtlinien von Bioland und Naturland wurde eine gemeinsame Zielsetzung der Richtlinienüberarbeitung („Lösungskorridor“) von mehreren Bioland-Fachausschüssen und Facharbeit & Richtlinien erarbeitet. Die folgenden Punkte wurden auf eine Änderung der Bioland-Richtlinien geprüft:

  • Bei Wirtschaftsdüngern ist beim Zukauf die Anrechenbarkeit nach der Düngeverordnung sinnvoll statt wie bisher 100 % Anrechnung bei Zukauf. Bei Handelsdüngern steht eine Entscheidung aus.
  • Konventioneller Schweinemist ist bei Bioland bislang nicht zugelassen. Da hinsichtlich des Risikopotentials kein Unterschied zu den anderen zugelassenen Misten besteht, soll die Aufnahme in die Liste der zugelassenen Dünger als Antrag für die Herbst-BDV erarbeitet werden.
  • Spinosad ist bei Bioland nicht zugelassen, über Ausnahmegenehmigungen in Notfällen aber anwendbar. Die Praxis zeigt, dass Spinosad im Obstbau in Extremsituationen teilweise die einzige Lösung ist; daher soll sich dieser Sachverhalt auch in der Regelungssituation widerspiegeln. Angestrebt ist, ein transparentes Zulassungsverfahren mit klaren Zulassungsvoraussetzungen und Auflagen zu entwickeln entsprechend der aktuell gelebten Praxis. Noch geprüft werden die Anwendungsbereiche und Kulturen.
  • Bezüglich des bei Naturland verpflichtenden Leguminosenanbaus (20 % der Fruchtfolge als Hauptfruchtleguminose) wird eine Harmonisierung von Bioland-Seite aus für nicht sinnvoll erachtet. Die Förderung des Anbaus von Leguminosen wird in den BFAs bereits betrachtet.

Bis zur Herbst-BDV sollen Beschlussvorlagen zu den Regelungspunkten erstellt werden.

Konzept Kälberverwertung/Rindfleischvermarktung
Nach dem Auftrag der Frühjahrs-BDV 2024 liegt nun eine Status-quo-Analyse vor. Prinzipiell besteht ein zusätzliches Vermarktungspotential von 140.000 Rindern bzw. bis zu 300 Mio. € Bioland-Umsatz auf Erzeugerebene. Grundvoraussetzung für eine Umsatzausweitung am Biomarkt sind absehbar kostendeckende Preise, die überzeugende Anreize für eine Produktionsausweitung und Investitionen auf Erzeugerebene, insb. für die Fresseraufzucht, setzen.

Bereits in Umsetzung sind u. a. der Austausch mit Bioland-Viehbündlern und relevanten Partnern zur Rassendefinition bzgl. Kreuzungskälbern sowie ein Workshop zur Fresseraufzucht.

Positionspapier Wolf
Eine Arbeitsgruppe aus Ehrenamt und Mitarbeitenden hat im Auftrag des Hauptausschusses das Positionspapier überarbeitet. Zentraler Punkt bleibt die Förderung der Weidetierhaltung zur artgerechten Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen bei gleichzeitiger Akzeptanz des Wolfes. Für alle Weidetierhalter*innen ist es notwendig, im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten das Herdenmanagement bei Wolfspräsenz weiterzuentwickeln und anzupassen, z. B. in der Weideführung und beim Abkalbe-Management. So können Wölfe nicht „antrainiert“ werden durch fehlenden/mangelhaften Herdenschutz.

Der Schutzstatus des Wolfes wurde in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt; übergriffige Wölfe können rechtssicher entnommen werden. Allerdings kann nur mit einem regionalen Bestandsmanagement den individuellen Bedürfnissen vor Ort Rechnung getragen werden. Der Begriff „übergriffig“ wurde konkretisiert auf solche Wölfe, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden können und als selbstschützend geltende adulte Rinder und Pferde angreifen. Wer freiwillig Herdenschutz-Maßnahmen umsetzen möchte, muss darin finanziell unterstützt werden.

Verbands- und Marktstrategie
Bioland Südtirol hat Gespräche mit dem Bio-Fachhändler Naturasí Villafranca und der Regiokorn-Initiative geführt. Mehrere Betriebe sind interessiert, Eier, Humus und Olivenöl nach Südtirol zu liefern, der Handel ist zusätzlich auf der Suche nach Bio-Gemüse. Auch eine Mühle und eine Bäckerei sind am Aufbau von Bioland-Wertschöpfungsketten interessiert. Weitere Gespräche vor allem zum rechtlichen Rahmen der Einbindung von Nicht-Bioland-Betrieben folgen in den kommenden Monaten.

 

Richtlinienänderungen

 

  • Für Kühe ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, das Tier-/Fressplatzverhältnis bis 1,2:1 zu erweitern. Dies wird nicht mehr an eine einzelbetriebliche Genehmigung geknüpft, sondern im Rahmen der Regelkontrolle abgeprüft. Dies vereinfacht die internen Abläufe in der QS, an der Kontrolle selbst ändert sich nichts.
  • Der Begriff „Anbindehaltung“ wird in den Richtlinien in „Kombinationshaltung“ geändert. Hintergrund ist zum einen die negative Wahrnehmung der Anbindehaltung in der Öffentlichkeit; zum anderen ist im Ökolandbau die Anbindehaltung nur in Kombination mit Sommerweidegang und im Winterhalbjahr mit Auslauf 2x/Woche möglich.
  • Hautmehle sind nun als Düngemittel zugelassen. Dabei handelt es sich um kollagenhaltige Fasern aus der Verarbeitung von Tierhäuten. Diese Düngemittel sind frei bzw. unterhalb der Deklarationspflicht von Nährstoffen wie Phosphat bei gleichzeitig hohem Stickstoffgehalt mit sehr guter Verfügbarkeit und haben eine hohe Wasserspeicherfähigkeit. Zudem werden so die Nährstoffe aus Reststoffen tierischen Ursprungs statt durch Verbrennung in die Luft, in einen organischen Wertstoffstrom zugeführt und dienen so dem Aufbau organischer Substanz im Boden und als Stickstoffquelle.
  • Die Vorgaben in der Bioland-Richtlinie zur Nüchternzeit vor Schlachtung wurden gestrichen und somit auf den strengeren Mindeststandard angepasst. Die gesetzlichen Vorgaben sind zwölf Stunden (aus Verordnung (EG) Nr. 1099/2009) bzw. sechs Stunden (aus Tierschutz-Schlachtverordnung).
  • In allen produktgruppenspezifischen Verarbeitungsrichtlinien finden sich Abschnitte zu ionisierender Strahlung und mikrobioziden Gasen. Diese Angabe findet sich nun einmalig im Teil Allgemeine Richtlinien für die Verarbeitung – Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe.
  • Enzyme sind nun ohne Einschränkung der Kategorie zur Herstellung von getreide- und pseudogetreidebasierten Milchalternativen zugelassen. Hintergrund ist, dass nicht gentechnisch veränderte Organismen nie nur ein einziges Enzym produzieren, sondern Enzymmischungen. Daher ist es wahrscheinlich, dass in Bioland-Produkten nicht nur die bisher erlaubten Enzyme zur Entschleimung und zur Hydrolyse von Stärke enthalten sind, sondern durch Nebenaktivitäten weitere. Die Richtlinien standen also im Widerspruch mit der Praxis. Bedingung der Öffnung ist jedoch, dass die eingesetzten Enzyme durch Erhitzung vollständig inaktiviert werden.
  • Der Antrag „Änderung der Bioland-Weideregelungen aufgrund des LÖK-Weidepapiers zur Auslegung der EU-Öko-Verordnung“ wurde vom Hauptausschuss zurückgezogen. Ein Grund ist die unklare Umsetzung und Auslegung der EU-Weidevorgaben in Deutschland und der massive politische Widerstand gegen die geplanten Änderungen. Ein voreiliger Nachvollzug wäre in den aktuellen Verhandlungen das falsche Signal. Wenn die Rahmenbedingungen klar sind, werden die BFAs die Anpassung der Bioland-Vorgaben für die Herbst-BDV erarbeiten. Abgelehnt wurde der kurzfristige Antrag zur Anpassung der Bioland-Weidestrategie 2030.

Bei Bioland wird 2025 die Sanktionierung für alle Flächenvorgaben für Weide bei Rindern bis zur finalen Überarbeitung der Regelungspunkte Weide ausgesetzt. Alle rinderhaltenden Betriebe erhalten noch weitergehende Informationen dazu per E-Mail. Eine allgemeine Information gibt es hier; sie wird zudem über die regionalen Rundbriefe/Mitgliederinfos und das bioland-Fachmagazin an alle Mitglieder verbreitet.

 

Bio-Verbände-Allianz & -haus

 

Wiederholt haben die Bioland-Delegierten die Notwendigkeit und die Potenziale betont, die sich Bioland und den Bio-Verbänden insgesamt durch Zusammenarbeit, gemeinsame Dienstleistungen und einer vereinfachten Rohwarenanerkennung von Verbandsware ergeben können. In Vorstand und Hauptausschuss wurde ein Konzept entwickelt, um die Wettbewerbsfähigkeit der ökologischen Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft zu stärken und deren nachhaltige Weiterentwicklung zu fördern. Ein Schwerpunkt liegt auf der Schaffung gemeinsamer Strukturen und Prozesse z. B. im Rohwarenmanagement und Anerkennungsverfahren sowie im Aufbau einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur.

Konkret befinden sich BIO AUSTRIA, Biokreis, Bioland, Demeter und Gäa in Gesprächen zur Kooperation in einer solchen Bio-Allianz. Die Ausweitung auf weitere Verbände soll möglich sein. Konkrete Ziele der Allianz sind ein gemeinsames Rohwarenmanagement, größere Einheitlichkeit bei der Standardsetzung, bessere Bündelung und Verarbeitungsstrukturen, Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung, die Erschließung weiterer Märkte sowie die gemeinsame Weiterentwicklung und Umsetzung des Mehrwertsicherungssystems zur Absicherung vollkostendeckender Erzeugerpreise nach Art. 210a GMO.

Wichtig ist, dass die individuellen Identitäten und regionalen bzw. agrarstrukturellen Besonderheiten der beteiligten Verbände beibehalten und respektiert werden.

Aktuell wird auf der Arbeitsebene an einer gemeinsamen Satzung gearbeitet, über die in den jeweiligen Verbands-Gremien abgestimmt werden soll. Erst danach ist die Veröffentlichung weiterer Details zur Allianz sinnvoll. Bis dahin bitten die Verbände alle um größtmögliche Diskretion gegenüber der Außenwelt, vor allem in Richtung Medien.


Am 06. und 07.04. findet in Erfurt die nächste Hauptausschuss-Sitzung statt, in der das Thema weiter bearbeitet wird. Nachdem die Delegiertenversammlungen der anderen beteiligten Verbände stattgefunden haben, wird über die nächste Schritte informiert.

Die BDV hat Vorstand und Hauptausschuss beauftragt, die Arbeiten an einem Bio-Verbände-Haus entschieden voranzutreiben. Dazu beauftragt die BDV Vorstand und Hauptausschuss, gemeinsam mit den beteiligten Verbänden die Gründung einer Bio-Allianz in die Umsetzung zu bringen, in der gemeinsame Standards, deren Qualitätssicherung, Rohwarenmanagement und marktbezogene Dienste entwickelt werden können.

 

Termin Herbst-BDV


24.-25. November 2025 in Fulda
Antragsfrist: 29.09.2025