Winterfurche auf erosionsgefährdeten Flächen, bald für zertifizierte Öko-Betriebe möglich

06.11.2024

 

Von Stephan Gehrendes

Das Bundeskabinett hat Anfang Oktober Änderungen für den Erhalt der Agrarzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2025 beschlossen. Damit soll sich die EU-Agrarförderung ab 2025 weiter vereinfachen.

Bioland hat sich dazu für praxistaugliche Lösungen bei den Konditionalitäten (GLÖZ) eingesetzt. Für Bio-Betriebe ist besonders die Ausnahme in GLÖZ 5 „Erosionsschutz“ zu erwähnen. Hier ist ab dem Jahr 2025 und damit für die Aussaat der Frühjahrskulturen 2026 eine Winterfurche für zertifizierte Öko-Betriebe erlaubt. D.h. Bio-Betriebe dürfen auf KWasser1 und KWasser2-Flächen im Winter eine raue Winterfurche anlegen (vorausgesetzt sie bauen eine frühe Sommerkultur an). Die Winterfurche muss mindestens bis zum 15. Februar erhalten bleiben.

Weitere Details zu Dieser und weiteren Änderungen bei den GLÖZ-Maßnahmen, lesen Bioland-Mitglieder in der aktuellen Novemberausgabe des Bioland Magazins auf den Seiten 6-8.

Bei Fragen zur Konditionalität und den Ökoregelungen, sthet die Biolad-Beratung allen Mitgliedern zur Verfügung.