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Tierhaltungskennzeichnung: Umsetzung für Betriebe mit Schweinehaltung
Bitte zeitnah melden!
Ab 01.08.2025 gilt die Kennzeichnungspflicht gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung stammt.
Das Gesetz sieht eine eigene Bio-Stufe vor, ein bedeutender Erfolg der politischen Arbeit von Bioland und dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Aktuell wird das Gesetz jedoch von Regierungsvertretung, Unionspolitikerinnen und -politikern, Ländern sowie der Fleischindustrie in Frage gestellt und in der letzten Agrarministerkonferenz bereits Fristverschiebung gefordert.
Meldefrist und -verfahren
Grundsätzlich müssen Betriebe in Nordrhein-Westfalen, die Mastschweine halten, dies gemäß § 12 Abs. 1 TierHaltKennzG an das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) mitteilen. Die Meldung hätte bereits bis 01. August 2024 erfolgen müssen, viele Bundesländer hatten aber zu dem Zeitpunkt selbst noch keine Zuständigkeiten geklärt. Daher kann noch ohne Sanktionen nachgemeldet werden.
---> Weitere Informationen gibt es unter dem folgenden Link: https://tierhaltkennz.vsp-nrw.de/
Für Bio-Betriebe sollte der Vorgang recht zügig erledigt sein. Als Nachweis zur Haltungsform kann einfach das EU-Bio-Zertifikat (Download unter https://www.bioc.info/search/producersearch oder
https://www.oeko-kontrollstellen.de/suchebiounternehmen/SuchForm.php) eingereicht werden.
Im Anschluss wird eine Kennnummer vergeben.
---> Hier melden und beantragen: https://www2.hi-tier.de/HitCom3/zad_oauth/auth_login_page/Y7xOdTKxqRBZUhzlN4HFuPCZ58wBrLKt16rrvyTXuDv5OU0XIfgPqOsxDCQnPCKjyUA
Zahlreiche Meldungen stärken die Umsetzung der für Bio-Betriebe vorteilhaften staatlichen Tierhaltungskennzeichnung und erschweren es, das Gesetz anzugreifen. Eine zeitnahe Meldung liegt somit im ureigenen Interesse der ökologischen Landwirtschaft.
Vielen Dank.