Aus der Region
SVLFG-Beitragsanpassung
29.01.2025
Von Bernhard Rülfing
In den letzten Tagen ist bei vielen Betrieben Post der landwirtschaftlichen Krankenkasse angekommen. Darin wird über eine neue Berechnungsgrundlage für den monatlichen Beitrag informiert. Dieser berechnet sich seit diesem Jahr aufgrund eines Standardeinkommens, bei dem das KTBL, das Thünen Institut und das ZBG mitgewirkt haben. Insbesondere Gärtner und Feldgemüsebauern lesen die neuen Beitragssätze möglicherwese aufgrund der Höhe mit Verwunderung. Es kann sich lohnen, zu prüfen, ob die unterstellten Werte mit den betrieblichen Zahlen übereinstimmen. Auf den Brief der SVLFG gilt eine Widerspruchsfrist von vier Wochen. Bei Fragen helfen wir von der Bioland-Beratung gerne weiter.