Aus der Region
Neue Umsatzsteuersätze für pauschalierende Landwirte
18.12.2024
Von Stephan Gehrendes
Ab dem 6.12.2024 gilt für pauschalierende Landwirte ein Umsatzsteuersatz von 8,4, Prozent anstelle der bsiherigen 9 Prozent. Zum 1.1.2025 folgt eine weitere Absenkung auf 7,8 Prozent.
Folgende Aspekte sind dabei zu beachten:
- Der Mehrwertsteuersatz richtet sich nach dem Lieferdatum, nicht nach dem Datum der Rechnungsstellung oder Zahlung.
- Fehlerhafte Rechnungen müssen korrigiert werden, da sonst die zu viel berechnete Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.
- Eine Korretur muss immer vom Leistungserbringer erfolgen und die ursprüngliche Rechnung klar referenzieren.
- Die Korrekturen müssen im selben Format erfolge ie die Original Rechnung.
- Bruttobeträge können beibehalten werden, indem lediglich der Steuersatz angepasst wird.
- Bei einer Gutscrift muss ggf. der Gutschriftenausteller zu Korrekur aufgefordert werden.