Neue Umsatzsteuersätze für pauschalierende Landwirte

18.12.2024

 

Von Stephan Gehrendes

Ab dem 6.12.2024 gilt für pauschalierende Landwirte ein Umsatzsteuersatz von 8,4, Prozent anstelle der bsiherigen 9 Prozent. Zum 1.1.2025 folgt eine weitere Absenkung auf 7,8 Prozent.

Folgende Aspekte sind dabei zu beachten:

  • Der Mehrwertsteuersatz richtet sich nach dem Lieferdatum, nicht nach dem Datum der Rechnungsstellung oder Zahlung.
  • Fehlerhafte Rechnungen müssen korrigiert werden, da sonst die zu viel berechnete Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.
  • Eine Korretur muss immer vom Leistungserbringer erfolgen und die ursprüngliche Rechnung klar referenzieren.
  • Die Korrekturen müssen im selben Format erfolge ie die Original Rechnung.
  • Bruttobeträge können beibehalten werden, indem lediglich der Steuersatz angepasst wird.
  • Bei einer Gutscrift muss ggf. der Gutschriftenausteller zu Korrekur aufgefordert werden.