Mastschweinehalter: Registrierung im Rahmen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

11.09.2024

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Von Martin Kötter-Jürß

Seit Anfang des Monats ist auch das nordrheinwestfälische Meldeportal zur Registrierung im Rahmen des THKGs freigeschaltet. Alle Halter von Mastschweinen (ab einem Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung) sind aufgefordert, sich möglichst umgehend zu registrieren. Jeder registrierte Mastschweinehalter erhält eine (zusätzliche) Betriebsnummer. Spätestens ab Sommer 2025 wird eine Vermarktung von Mastschweinen ohne diese Registriernummer nicht mehr möglich sein.
Das THKG schreibt vor, dass ab dem 1. August 2025 Frischfleisch von Schweinen nur noch mit eindeutiger Haltungskennzeichnung in den Handel gebracht werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass alle Halter von Mastschweinen registriert sind und jeder einzelne Stall einer Haltungsform – von 1 = Gesetzlicher Standard bis 5 = Bio – zugeordnet ist.
Bisher sehen die Abnehmer von Mastschweinen die Situation relativ gelassen und scheinen selbst sehr wenig auf den Sommer 25 vorbereitet zu sein. Die Erfahrung lehrt aber, dass bei Heranrücken von Fristen, Vermarkter und Behörden Druck auf Landwirte machen die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht umzusetzen. Weil der Prozess der Registrierung – von der Antragstellung bis zur Zuteilung der entsprechenden Nummer – sich einige Monate hinziehen kann, empfehlen wir allen Bioland-Schweinehaltern sich möglichst umgehend zu registrieren.
Der Registrierungsprozess selbst ist relativ unkompliziert. Die Antragstellung ist nur digital möglich über das Meldeportal tierhaltkennz.vsp-nrw.de. Benötigt werden die Zugangsdaten zur HIT-Datenbank das Bio-Zertifikat und der Lageplan.

  • Die Stammdaten werden aus der HIT-Datenbank übernommen, müssen aber eventuell ergänzt werden.
  • Der Stall muss eindeutig benannt werden oder die Geodaten müssen eingegeben werden.
  • Es müssen Angaben zur verfügbaren Fläche für die Mastschweine beantwortet werden. Hier kommt es nicht auf die Genauigkeit an, sondern darauf, dass die zur Verfügung stehende Gesamtfläche mit der Anzahl der angegebenen Tiere und den Bio-Vorgaben vereinbar sind.
  • Das Bio-Zertifikat muss hochgeladen werden
  • Ein Lageplan muss hochgeladen werden, auf dem die Lage des Stalles eindeutig gekennzeichnet ist.
  • Bei mehreren Ställen / Gebäuden muss der Vorgang für jeden einzelnen Stall durchgeführt werden.
  • In einer Vorschau können die eingegebenen Daten vor dem Senden überprüft werden.
  • Zum Schluss:  Daten senden.

Bei Fragen steht Bioland-Mitgliedern die Fachberatung zur Verfügung.