Letzter Sperrfristzeitraum beginnt am 01. Dezember

20.11.2024

 

Von Stephan Gehrendes

Wie schon im Mitgliederinfo vom 6. November für die nitratbelasteten Gebiete beschrieben, beginnt nun auch am 1. Dezember die Sperrfrist für alle Freilandkulturen (Gemüse, Obst, Ackerkulturen, Zierpflanzen, Baumschule, Weinbau etc.) in den nicht nitratbelasteten Gebieten.
Das gilt für den Einsatz von Kompost und Mist von Huf- oder Klauentieren. Die Sperrfrist endet für diese Düngemittel dann am 15. Januar.
Ebenfalls am 1. Dezember beginnt die Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Gehalt (> 0,5 % TS) an Phosphat und endet am 15. Januar

Hier eine Zusammenfassung der Speerfristften, die am 1. Dezember beginnen und damit bis mindestens zum 15. Januar keine weitere Düngemaßnahme mehr zulassen:

  • Sperrfrist für den Einsatz Kompost und Mist von Huf- oder Klauentieren: In nicht nitratbelasteten Gebieten: 01.12. – 15.01. In nitratbelasteten (,,roten“) Gebieten: 01.11. – 31.01
  • Sperrfrist Phosphat: Für Düngemittel mit wesentlichem Gehalt (> 0,5 % TS) an Phosphat: 01.12. – 15.01.

Bei Fragen zur Düngung, die aktuell noch stattfinden soll oder für das anstehende Frühjahr geplant wird, können sich Mitglieder genre an das Team der Bioland-Beratung wenden.