Aus dem Verband
Kurzbericht zur Herbst-BDV 2024
Wahlen
Sabine Kabath wurde erneut in den Vorstand gewählt und bleibt Vizepräsidentin.
Julia Schmidt und Kerstin Hintz wurden als neue Geschäftsführerinnen für den Landesverband Nordrhein-Westfalen bzw. Niedersachsen/Bremen als stimmberechtigte Mitglieder im Hauptausschuss bestätigt.
Die Wahl des noch immer offenen Platzes in der Anerkennungskommission wurde auf das Frühjahr 2025 verschoben.
Satzungsänderung
Die Satzung wurde erweitert um die Möglichkeit, in den Landesverbänden eine feste Stellvertretung für das ehrenamtliche Mitglied des Landesverbands im Hauptausschuss zu benennen und wählen zu lassen.
Save the date Frühjahrs-BDV 2025
17.-18.03.2025 (Antragsfrist: 20.01.2025)
Änderungen Richtlinien Erzeugung
Neu zugelassene Pflanzenschutzmittel:
- auf der Basis des Wirkstoffes „wässriger Extrakt aus gekeimten Samenkörnern der Süßlupine Lupinus albus“; sie wirken kurativ und präventiv gegen Pilzbefall im Weinbau, bei Tomaten, Auberginen und Erdbeeren.
- Cerevisan und ABE-IT 56 gegen Pilzbefall bei Gemüse, Kräutern, Zierpflanzen und im Weinbau.
Nachvollzug der EU-Öko-Verordnung:
- Die Nutzung des Übergangszeitraums, in dem noch Auslauf statt Weide genutzt werden kann, wurde auf die Einzelfallprüfung plus Genehmigung der Kontrollbehörde konkretisiert. Es ist davon auszugehen, dass die Landeskontrollbehörden kürzere Fristen setzen.
- Aufzucht- und Mastrinder müssen nun „ab geeignetem Alter“ – statt „ab 12 Monaten“ – Weidezugang haben.
Nicht-ökologische Eiweißfuttermittel dürfen unter „Beachtung der Vorgaben der Kontrollbehörde“ – statt vorher „bis zu 5 %“ eingesetzt – werden.
- Für den konventionellen Futterzukauf bei Ferkeln gilt gemäß Beschluss der Landeskontrollbehörden ab 01.01.2025 in Deutschland max. 3 %, vorher max. 5 %.
- Die Frist für die konventionellen Futteranteile bei Ferkeln und Junggeflügel wurde an die aktuelle geltende Frist der EU-Öko-Verordnung 31.12.2026 angepasst.
- Die Futterzusätze Propylenglykol und Algenöl wurden neu in die Liste der konventionellen Futterkomponenten aufgenommen.
Der maximale Viehbesatz der Bruderhähne- und Junghennenplätze wurde in Anlehnung an die vorgegebenen Werte der Düngeverordnung und die gleichzeitig geltenden Futterherkunftsregeln nach oben angepasst auf 400 Tiere/Hektar. Bei Mastgeflügel in festen Ställen ist die maximale Besatzdichte durch das max. Lebendgewicht von 21 kg je qm geregelt. Die maximale Anzahl der Tiere kann altersgemäß angepasst werden.
Die maximale Transportzeit zum Schlachtbetrieb wurde von vier auf acht Stunden erhöht. Die bisher geltenden Bioland-Richtlinien sind in vielen Regionen aufgrund mangelnder Bioschlachtstätten und vielfach notwendiger Sammeltransporte nicht einzuhalten.
Der Antrag, gemeinsame Güllelager mit konventionellen Betrieben zu nutzen, wurde abgelehnt. Stattdessen soll der Hauptausschuss in einem Arbeitsauftrag prüfen, ob ein praktikables und verbandlich akzeptiertes Zulassungsverfahren für Einzelfälle etabliert werden kann.
Änderungen Richtlinien Verarbeitung & Handel
Hofverarbeiter*innen müssen neu mind. „nur“ die EU-Öko-Verordnung einhalten. Die Wortmarke Bioland kann dann nur im Rahmen der Komponentenauslobung erfolgen. Damit wird die Ungleichheit beseitigt, dass Erzeugerbetriebe gesamtumstellen müssen, während Hersteller EU-Bio und Bioland zugleich produzieren können.
Backferment muss nicht mehr ausschließlich auf Getreide, Leguminosenmehl und Honig basieren, da dadurch keine veganen Produkte hergestellt werden können; die Richtlinien geben neu keine Zusammensetzung mehr vor.
Backmittel müssen nicht mehr ausschließlich aus Bioland-Rohwaren bestehen, da diese so gut wie nicht vorhanden sind. Backmittel müssen von nun an ökologisch und ohne technische Enzyme erzeugt worden sein.
Zum Räuchern von Bioland-Produkten mit Hölzern gibt es jetzt einheitliche Vorgaben für die betroffenen Produktgruppen. Zum Räuchern kann nun einheitlich Rauch aus naturbelassenen Hölzern und Zweigen, Heidekraut und Nadelholzsamenbeständen, auch unter Mitverwendung von Gewürzen, verwendet werden.
Bei der Kennzeichnung/Deklaration von Brot- und Backwaren dürfen nun essbare, bio-zertifizierte Oblaten zur Kennzeichnung verwendet werden. Außerdem wurden Angaben, welche bereits Pflichtvorgabe außerhalb der Bioland-Richtlinien sind, aus den Bioland-Vorgaben gestrichen, so z.B. die Pflichtangabe jodiertes Speisesalz.
Richtlinienstrukturrevision
Die Bioland-Richtlinien sind über lange Zeit ohne eine regelmäßige Gesamtdurchschau „weitergebaut“ worden und haben dadurch an Verständlichkeit und Klarheit verloren. Durch die Umstrukturierung der Richtlinie im Rahmen der Richtlinienstrukturrevision wurden diese Mängel behoben. So wurden z. B. für mehrere Bereiche gültige Regelungen zusammengeführt, die Verarbeitungsregelungen in die Erzeugungsrichtlinien integriert und Lesehilfen sowie Verlinkungen ergänzt. Die Richtlinie ist damit von 200 Seiten auf 140 Seiten „geschrumpft“. Die Druckversion kann ab Januar/Februar 2025 kostenlos über den Servicehandel bezogen werden. Die Richtlinie tritt mit der Veröffentlichung der Online-Version auf Mein Bioland in Kraft. Print-Versionen sind dann nach dem Druck über den Bioland-Servicehandel kostenlos bestellbar.
Harmonisierung der Richtlinien von Bioland und Naturland
Dieser Prozess resultiert auf einem Arbeitsauftrag aus der BDV März 2024, Auftrag war es, Richtlinienangleichung im Bereich Kartoffelbau und Freilandgemüsebau mit Naturland u prüfen. Ziel des laufenden Prozesses ist, die Chancengleichheit am Markt zu verbessern und eine Basis für einfachere Austauschbarkeit der Waren zu schaffen. Im Prozess wurde mit Naturland ein gemeinsames Bild der gegenseitigen Richtlinienangleichung entwickelt. Darauf basierend wird Bioland gemeinsam mit den BFAs Richtlinienvorschläge bspw. in den Themenbereichen Obergrenzen von Nährstoffzukäufen, dem möglichen Zulassen von Schweinemist und einem vereinfachten Zulassungsverfahren von Kupfer für den Einsatz in Kartoffeln erarbeiten, die dann letztlich als Richtlinienvorschläge in der BDV entschieden werden.
Beispiele für gemeinsam vereinbarte Weiterentwicklungsfelder sind Qualitätssicherung von geeigneten, aber risikobehafteten Kreislauf-Produkten wie Vinasse oder Champost. Keine Angleichung wird wohl bei u. a. konventionellen Haarmehlen und dem verpflichtenden Anbau von Körnerleguminosen (Regelung bei Naturland) stattfinden. Für die Herbst-BDV 2025 wird eine Beschlussvorlage erstellt; bis dahin erfolgen Facharbeit und Meinungsbildung in den BFAs.
Klimastrategie
Die Bioland-Klimastrategie wurde im Herbst 2023 verabschiedet. Dort stand zentral im Raum, ein System zu entwickeln, wie Daten aus dem bestehenden Öko-Kontrollsystem genutzt werden könnten, um künftige Nachhaltigkeits- und Klimaberichtspflichten der Mitglieder und Partner erfüllen zu können. Mittlerweile wurde klar, dass der reine Fokus auf Klima nicht mehr ausreichend ist. Deshalb hat sich eine interne Arbeitsgruppe zur Refokussierung gegründet, die verstärkt an den verschiedenen Herausforderungen dieser Thematik arbeitet.
Verbands- und Markenstrategie
Es erging ein Arbeitsauftrag an den Hauptausschuss, die Erweiterung in neue Märkte bzw. Regionen im Kontext von: „Bioland ist regionales Premium-Bio“ zu entwickeln. Da der Auftrag spontan gestellt wurde, wird der Hauptausschuss ihn in einer der nächsten Sitzungen spezifizieren. Der Antrag auf Urabstimmung wurde aufgrund des Arbeitsauftrages zurückgezogen.
Ein weiterer Arbeitsauftrag für den Hauptausschuss, bisherige Verbandsaktivitäten zu verstärken, wurde ebenfalls erteilt. Priorität haben dabei drei Schwerpunkte, welche bereits in der Umsetzung sind:
- Stärkung von bestehenden und neuen Marktzugängen für Bioland-Erzeuger und -Verarbeiter in Deutschland und Südtirol
- Intensivierung von Marketingmaßnahmen zur Stärkung der Bioland-Marke
- Schulterschluss zwischen den Anbauverbänden
Neben den drei genannten Prioritäten soll eine vorsichtige und schrittweise Markterschließung in Italien stattfinden, um heimische italienische Bioland-Produkte für heimische italienische Verbraucher*innen am heimischen italienischen Markt platzieren zu können. Diese Markterschließung soll im Rahmen der Bioland-Werte und -Prinzipien geschehen und sich auf eine gesamtverbandliche Akzeptanz stützen. Bei der Markterschließung Italien soll mit Akteuren lokaler Wertschöpfungsketten zur Belieferung des italienischen Lebensmitteleinzelhandels (LEH) zusammengearbeitet werden.
Ein Stimmungsbild zur künftigen Verbandsorientierung ergab, dass die Entwicklung des Verbands über die bestehenden Gebietsgrenzen von Südtirol und Deutschland hinweg in angrenzenden Gebieten durchaus gewünscht ist. Von den italienischen Erfahrungen aus oben genanntem "Projekt" kann man lernen. Es gab aber auch Stimmen, weitaus mutiger zu sein. Eine vorsichtige Erweiterung der Bioland-Wertegemeinschaft in Form von ordentlichen Mitgliedschaften über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg mit regionaler, grenzüberschreitender partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Betriebs- oder Verbandsebene können sich auch nicht wenige Delegierte vorstellen.
Würdigungen
„Ein Mensch, der zu 100 Prozent Bio im Herzen hat“: Leonhard Wellenzohn (Obstbauer aus Südtirol) ist seit den 90er Jahren Ehrenamtlicher bei Bioland.
Richard Wirthmüller (Marktfruchtbetrieb in Bayern), seit 1980er Jahren Mitglied im Verband, seit 2008 in der Anerkennungskommission tätig, davon 13 Jahre als Vorsitzender
„Immer dem Gemeinwohl verpflichtet“: Albrecht Pausch (Imker aus Bayern), Mitglied seit 1996, seit 1998 im BFA Imkerei engagiert
„Die Nähe zu den Betrieben ist ihr immer das Wichtigste“: Heike Kruspe, seit 30 Jahren Geschäftsführerin des jetzigen LV Ost
„Er erdet uns“: Ulrich Schumacher, seit 30 Jahren bei Bioland in der Facharbeit
Vergütungsordnung Ehrenamtliche
Neben Präzisierungen in den Vorschriften wurde der Tagessatz für (geschäftsführende) Landesvorstände von 150 € pro Tag auf 200 € pro Tag erhöht. Der Wahlausschuss hat mit dem Bioland-Vorstand eine Vergütungsregelung von bis zu 10 Tagessätzen à 200 € festgelegt.
Vortrag zum Strategischen Dialog
Prof. Peter Strohschneider, Vorsitzender des strategischen Dialogs und Berater von Ursula von der Leyen, berichtete über die Entstehung und Ergebnisse des strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft. Für ihn hatte der Dialog gleich zwei Ergebnisse: Den Prozess als solchen und dass die Mitglieder sich überhaupt entschieden haben, ihn geschlossen zu Ende zu führen. Er appellierte, dass die Formen der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung verändert werden müssen; nur so kann Agrarpolitik ernsthaft betrieben und von einer Klientelpolitik wegentwickelt werden. Die Europäische Union sieht Prof. Strohschneider als Vorreiter für den Rest der Welt.
Neue Kooperation zwischen Bioland, Gäa und Biokreis
Bioland, Gäa und Biokreis haben sich darauf geeinigt, ihre Kräfte am Markt und darüber hinaus zu bündeln, um Synergien zu nutzen und eine effizientere Zusammenarbeit der Bioland-Mitglieder zu ermöglichen. Diese Vereinbarung basiert auf der gegenseitigen Anerkennung der Vorleistungen des jeweils anderen Verbandes im Rahmen der Branchenvereinbarung und zielt darauf ab, durch arbeitsteilige Zusammenarbeit die gesamte Biobewegung zu stärken.
Diese Zusammenarbeit bietet uns die Möglichkeit, unsere Ressourcen effizienter zu nutzen und gemeinsam größere Erfolge zu erzielen. Indem wir unsere Stärken kombinieren, können wir in innovative Lösungen investieren, Prozesse verbessern, vereinfachen und so die ökologische Landwirtschaft in Deutschland weiter voranbringen. Wir sind überzeugt, dass diese Partnerschaft nicht nur unseren Mitgliedern, sondern auch der gesamten Branche zugutekommen wird.