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Jetzt Förderung beantragen für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte zur schonenden Bewirtschaftung
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet in Kooperation mit dem Bundesumweltministerium (BMUV) seit dem 22. Juli 2024 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Die Finanzmittel stammen aus dem „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (ANK). Die Richtlinie zur „Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“ fördert Investitionen in Maschinen und Geräte zur Erhöhung
- der Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden und
- der Biodiversität in Agrarlandschaften.
Dies umfasst insbesondere Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Alle förderfähigen Geräteklassen sind in einer Positivliste zusammengefasst:
- Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden (Kategorie A.1)
- Vorgabe: Bewirtschaftung von mind. 5 ha nassen oder wiedervernässten Moorböden
- Maschinen und Geräte zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen (Kategorie B), z. B.
- Mulchgeräte
- Mulchsämaschinen
- Mulchpflanzmaschinen
- Kompostwender
- Messerbalkenmähwerk und dazugehörige Schleifgeräte
Die Förderrichtlinie richtet sich u. a. an Landwirt*innen, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Zudem müssen die Anforderungen an Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen erfüllt sein
Alle an einer Zuwendung interessierten Unternehmen müssen zunächst ihr Interesse an der Teilnahme am Förderprogramm bekunden. Anträge der Kategorie A.1 werden bevorzugt behandelt. Details zum Ablauf gibt es hier.