Informationen zu Verbringungsregelungen bezüglich der Blauzungenkrankheit

Von Bioland

In Nordrhein-Westfalen steigen die Ausbruchszahlen der Blauzungenkrankheit derzeit extrem stark an und es wird mittlerweile über stetig steigende Infektionen in fast allen Bundesländern berichtet. Dies ist mit einer hohen Zahl an BTV-3-positiv getesteten Tieren und Beständen verbunden. Grundsätzlich sind die Unternehmerinnen und Unternehmer verantwortlich für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen. Ebenso darf es durch Verbringungen innerhalb der Union in Bezug auf D-Seuchen, zu keiner Gefährdung am Bestimmungsort kommen. Dies betrifft grundsätzlich auch die Blauzungenkrankheit und schließt eine Verbringung positiv getesteter Tiere in freie Gebiete oder freie Mitgliedstaaten selbstverständlich aus.

Das LANUV stellt auf seinen Internetseiten Informationen zu den Verbringungsreglungen zur Verfügung:
https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit