Hilfen vom Bund für Obstbaubetriebe die unter Frostschäden leiden

04.12.2024

 

Von Jan Wöhning

Wein- und Obstbauern können in Deutschland zusätzliche finanzielle Hilfen als Ausgleich für witterungsbedingte Ernteschäden erhalten. Es stehen rund 46,5 Millionen Euro an Krisenhilfen aus EU-Mitteln für betroffene Betriebe zur Verfügung. Um Anspruch auf die Hilfen zu haben, liegt die Mindestschadenshöhe bei 7.500 Euro. Es müssen außerdem Ertragseinbrüche von mindestens 30 Prozent vorliegen. Die Frist für die Einreichung der Anträge ist der 8. Januar 2025.

Die Hilfen sollen bis zum 30. April 2025 von den Ländern ausgezahlt werden. Unter folgendem Link ist der Antrag zur Frostbeihilfe zu finden: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/frosthilfe/index.htm