GAP-Vereinfachungspaket der EU-Kommission

14.05.2025



Ein Erfolg jahrelanger Lobbyarbeit für die ökologische Landwirtschaft

Von Team Bioland Agrarpolitik

Am 14.05.2025 hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das unter anderem vorsieht, Bio-Betriebe bei bestimmten „GLÖZ-Standards“, also Anforderungen für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen, automatisch anzuerkennen.

Das ist ein Erfolg unserer jahrelangen Lobby-Arbeit: Bioland fordert das seit Beginn der GAP ab 2023 und hat sich immer wieder mit viel Nachdruck für diese wichtige Anerkennung und Entlastung von Bio-Betrieben eingesetzt. Auf EU-Ebene hat vor allem IFOAM Organics Europe Druck gemacht.

Damit werden zum Einen die systemischen Umweltleistungen von Bio-Betrieben anerkannt und zum Anderen ist es ein Schritt in die Richtung, es (wieder) einfacher zu machen, nachhaltig zu wirtschaften.

Das Ziel, boden- und wasserschonend zu wirtschaften, ist die Grundlage des ökologischen Anbausystems, festgeschrieben durch das EU-Bio-Recht.

Bio-Betriebe halten sich bereits an die strengen Bewirtschaftungsregeln der EU-Öko-Verordnung und werden darauf jährlich kontrolliert. Die Konditionalität wurde gestrickt, um Schadensbegrenzung innerhalb eines Agrarmodells mit hohem und umweltschädlichem Intensitätsniveau zu betreiben. Doch es war ein Fehler, alle Betriebe über einen Kamm zu scheren. Die fehlende Differenzierung benachteiligt gesamtumgestellte Bio-Betriebe, die bereits jetzt Produktivität und Umweltschutz vereinen.

👉    Hier die aktuelle Bioland Pressemitteilung dazu lesen.

Was ist genau geplant?
Konkret soll für Bio-Betriebe zukünftig eine Befreiung von den GLÖZ-Standards 1, 3, 4, 5 und 6 (für 7, den Fruchtwechsel, gilt es bereits von Anfang an) gelten: 

  • Für den praktischen Ackerbau sind allen voran GLÖZ 5 (Erosionsschutz) und GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung) zentral. Denn diese beiden Vorgaben sind aktuell zu komplex, nicht praxistauglich, erschweren bewährte ökologische Praktiken und bevorzugen den Einsatz von chemisch-synthetischem Pflanzenschutz. 
  • GLÖZ 4 (Gewässerrandstreifen) hat aktuell v.a. fördertechnisch negative Auswirkungen auf Bio- Betriebe. 
  • GLÖZ 1 (Erhalt von Dauergrünland) wird im Vereinfachungspaket begründet damit, dass das Ziel, Grünland zu erhalten in der EU-Öko-Verordnung festgeschrieben ist (als Nutzung von Weideland und zum Erhalt der Kohlenstoffspeicherung). 


Wie geht es jetzt weiter?
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission müssen jetzt der EU-Rat und das Europaparlament über den weiteren Umgang mit dem Vereinfachungspaket, auch „Omnibuspaket“ genannt, entscheiden. Sollte mindestens einer der Co-Gesetzgeber Änderungswünsche haben, wäre ein Trilog notwendig. Sollte dies nicht der Fall sein, würde über sogenannte Schnellverfahren die jeweilige Zustimmung von Rat und Parlament ausreichen.