Bioland fordert längere Übergangsfristen für die Umsetzung der Weidehaltung

17.03.2025


 

Von Bioland

Die Weidehaltung ist seit jeher ein zentraler Bestandteil der ökologischen Tierhaltung. Laut EU-Öko-Verordnung ist Weidegang deshalb für alle Pflanzenfresser auf Bio-Betrieben verpflichtend. Bisher wurde die Verordnung so ausgelegt, dass Ausnahmen möglich waren, denn manche Bio-Betriebe können aufgrund besonderer regionaler und struktureller Gegebenheiten den Zugang zur Weide nicht für alle Tiere bzw. Tiergruppen ermöglichen.

Seit 2021 lief ein Pilotverfahren – eine Vorstufe zum Vertragsverletzungsverfahren – gegen Deutschland. Damit dieses eingestellt werden konnte, hat die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des vorherigen Verfahrens in Österreich – letztlich der Umsetzung der Weidepflicht nach der Auslegung der Kommission zugestimmt. Daher gilt nach der jetzt gültigen verschärften Auslegung der EU-Kommission ab sofort für ausnahmslos alle Bio-Betriebe: Allen Pflanzenfressern muss während der Weidezeit Zugang zu Weideland gewährt werden.

Die Bundesländer haben in Verhandlungen mit der EU-Kommission den Rahmen für die Umsetzung der Weidehaltung schriftlich in einem Weidepapier fixiert. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass das Weidepapier weder angemessene Übergangszeiträume für Härtefälle noch eine ausreichende Flexibilität für einzelne Tiergruppen und spezifische regionale und betriebliche Situationen vorsieht. Beides ist notwendig, um möglichst viele der bestehenden Biobetriebe in der Bio-Anerkennung zu halten.

Zwar gewährt die Kommission den Betrieben, die den Weidegang bis 2025 nicht umsetzen können, eine vorübergehende sanktionsfreie Bestandsmöglichkeit, sofern dieses Jahr ein praktikables und glaubwürdiges Weidekonzept erstellt wird. Die vollständige Umsetzung der Weide muss dann aber bis 2026 erfolgen – Stand heute.

Bioland sowie die gesamte Bio-Branche halten diese Übergangsfrist für zu kurz und die Spielräume zu eng. Daher fordert Bioland gemeinsam mit dem Dachverband BÖLW und den anderen Bio-Verbänden:

  1. Eine Übergangsfrist von fünf Jahren zur Anpassung an eine neue Auslegung zur Weide auf betrieblicher Ebene. 
  2. Nutzung der Auslegungsspielräume im bestehenden Bio-Recht, um angepasst an regionale und betriebliche Besonderheiten die Umsetzung der Weide zu ermöglichen. So soll in Härtefällen denjenigen Betrieben, die aufgrund struktureller Gegebenheiten wie zentrale Ortslagen oder infrastruktureller Hindernisse wie stark befahrener Straßen aktuell keine Weideflächen nutzen können, mehr Zeit für betriebliche Anpassungen gegeben werden. Auch die Anpassung des sekundären EU-Bio-Rechts soll geprüft werden. Eine Änderung der EU-Öko-Verordnung selbst erscheint hingegen nicht zielführend, da dies ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene nach sich ziehen und den betroffenen Betrieben nicht rechtzeitig helfen würde.
  3. Die den Höfen bis Ende 2025 gewährte Übergangsfrist zur Umsetzung soll genutzt werden, um das Weidepapier der Bundesländer zu überarbeiten und ein gemeinsames Verständnis zur Auslegung und Umsetzung sowie gegebenenfalls die Anpassung von sekundären Regelungen mit dem EU-Gesetzgeber zu erreichen.


Bioland setzt sich weiter durch aktive Lobbyarbeit dafür ein, möglichst vielen Bestands-Betrieben eine realistische Zukunftsperspektive zu ermöglichen. Ziel ist es, den Betrieben ausreichend Zeit einzuräumen, um tragfähige Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, die eine ökologische Bewirtschaftung auch weiter ermöglichen. Da dies auch ein Ziel der Politik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ist, appellieren die Verbände an die Bundesländer, die Auslegung zur Umsetzung der Weide weiterzuentwickeln und das Weidepapier zu korrigieren.