Aus der Region
Förderbaustein Tiergerechte Haltungsverfahren auf Stroh
Hintergrund der Online-Schulungen und Infos zum Förderbaustein
In den letzten Wochen haben uns vermehrt Anfragen von Mitgliedern erreicht, die sich auf die aktuell von der LWK geforderte und angebotene Online-Schulung bzgl. der Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh beziehen. Wir haben uns bei Bioland und innerhalb der LVÖ NRW intensiv mit der Thematik beschäftigt und die Hintergründe beleuchtet.
Der Landesrechnungshof NRW (LRH) hat dem Förderbaustein in seinem öffentlichen Jahresbericht 2024 einen zehn Seiten umfassenden Abschnitt gewidmet. Darin wird dargelegt, dass es in den Jahren 2021/22 bei 54 von 129 Prüfungen vor Ort Abweichungen festgestellt. Dies entsprach 42 Prozent der überprüften Betriebe und stellt damit eine sehr hohe Abweichungsquote dar. Die größten Abweichungen gab es demnach bei mangelnder Einstreu (32 Prozent) sowie bei zu geringer, uneingeschränkt nutzbarer Stallfläche (ebenfalls 32 Prozent). Auch ein mangelndes Angebot an Liegeboxen und an Fressplätzen wurde in 12 Prozent bzw. 15 Prozent der Überprüfungen festgestellt. Weiterhin kritisierten die Prüfer, dass es z.B. bislang keine Vorgaben für die Mindestgröße von Liegeflächen gab.
Über das Förderprogramm wird ein Volumen von rund 20 Mio. Euro an rund 5.000 Betriebe ausgeschüttet. Diese Dimension verdeutlicht einmal mehr die Bedeutung des Programms, erklärt aber auch den verständlichen Fokus auf eine ordnungsgemäße Durchführung und Kontrolle der Maßnahme.
Das Förderprogramm unterliegt einem jährlichen Beantragungszyklus. Dementsprechend können sich die zugrunde liegenden Bedingungen und Voraussetzungen auch jährlich ändern und solche Änderungen möglicherweise vom Antragsteller übersehen werden. Hier ist als Beispiel die aktuell erfolgte Konkretisierung der Mindestgröße von Liegeflächen zu nennen.
Der LRH hat deutlich umfassendere Angaben im Zuge der Antragsstellung seitens der Landwirtinnen und Landwirte eingefordert und aufgrund der hohen Abweichungsquote stand in den vergangenen Jahren immer wieder auch eine Einstellung des Förderbausteins im Raum.
Vor diesem Hintergrund hat das Landwirtschaftsministerium in Absprache mit der Landwirtschaftskammer ab 2024 die verpflichtenden Online-Schulungen (alle drei Jahre) eingeführt, um sowohl auf ggf. neue Förderbedingungen hinzuweise als auch für Pflichten und ordnungsgemäße Umsetzung der Haltungsvorgaben zu sensibilisieren.
Es bleibt im positiven Sinne festzuhalten, dass mit diesem Lösungsansatz eine an sich sehr begrüßenswerte Fördermaßname in ihrem Fortbestand gesichert werden soll und zudem seitens des Ministeriums weiterer bürokratischer Aufwand bei der Antragsstellung abgewendet werden konnte.
Die aktuellen Förderbedingungen sowie der Zugang zu Online-Schulungen (Lernplattform ILIAS, bis 30.11.24, 46,- Euro) befinden sich auf den Internetseiten der LWK NRW.