Dünger im Bioland-Gemüsebau

15.01.2025

 

Von Jan Wöhning

Immer wieder taucht die Frage auf, welche Dünger im Bioland-Gemüsebau zugelassen sind. Gerade für Neueinsteiger ist es wichtig, die Vorgaben des Bioland-Verbandes zu kennen, um regelkonform zu arbeiten. Beim Einsatz von Düngemitteln sind die gesetzlichen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung und des Düngegesetzes einzuhalten. Bioland-Betriebe müssen darüber hinaus die speziellen Bioland-Richtlinien beachten. Auch wenn ein Produkt beispielsweise als "Bio-Dünger für den Garten" deklariert ist, heißt das nicht automatisch, dass es auch im professionellen Bioland-Anbau zugelassen ist. Besonders zu beachten ist, dass Stickstoffdünger, die Blut-, Fleisch- oder Knochenmehl enthalten, bei Bioland nicht zugelassen sind. Sollte es Zweifel an der Zulässigkeit oder Qualität eines Düngemittels geben, zögert bitte nicht, die Bioland-Beratung zu kontaktieren.

Es dürfen im Gemüsebau 110 kg N/ha und Jahr Stickstoffdünger zugekauft werden. Produkte oder Nebenprodukte tierischen Ursprungs, sind nur die nachfolgenden zugelassen: Borsten, Haarmehl, Wolle (Gemüsebau, Kräuteranbau, Zierpflanzenbau, Kartoffelanbau Reifegruppe 1, Dauerkulturen), Federmehl, Hornspäne/-mehl und Hufspäne/-mehl. Weiterhin gelten die zu den Produkten aufgeführten Einschränkungen im Einsatz in den Richtlinien unter Punkt „5.12.2.3 Organische Ergänzungsdünger“.