Dringender Hinweis zur Aufnahme von Gärsubstrat

26.02.2025

 

Von Stephan Gehrendes

Seit Beginn der Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt haben sich viele konventionelle Biogasanlagen (Agrogasanlagen) auf den Weg gemacht ihre Anlage bzw. den daraus anfallenden Dünger/ Gärrest in der FiBL Betriebsmittelliste aufnehmen zu lassen. Diese nach FiBL gelisteten Düngemittel werden zu Zeit verstärkt durch Lohnunternehmer und Nährstoffbörsen bei Bio-Betrieben angeboten.
Ich möchte hiermit darauf hinweisen, dass diese Gärreste aus konventionellen Biogasanlagen (Agrogasanlagen) trotz FiBL-Listung NICHT grundsätzlich für den Einsatz in Bioland Betrieben zugelassen sind. In einigen Bundesländern gilt sogar der Zukauf dieser Düngemittel als Verstoß gegen die EG-Öko-Verordnung. Als Bioland-Betrieb ist nur die Kooperation mit richtlinienkonformen Agrogasanlagen in Form eines Nährstofftauschs (Pflanzenaufwüchse und/ oder Mist gegen Gärsubstrat) im Nährstoffäquivalent (bezogen auf Stickstoff) zulässig. Ich möchte darum bitten, vor JEDER neuen Düngeplanung mit Gärresten aus Agrogasanlagen oder Ökogasanlagen anderer Bio-Anbauverbände die Bioland-Beratung zu kontaktieren. Wir helfen gerne dabei die Details im Einzelfall zu klären.