Die gewünschte Sorte: Kartoffel-Pflanzgut und Soja-Saatgut bis zum 31.01.2025 bestellen!

15.01.2025

 

Von Bernahrd Rülfing

Für Arten bzw. Sortengruppen, die in die Kategorie I eingestuft sind, gilt grundsätzlich, dass keine Einzelgenehmigung gem. Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.1 der VO (EU) 2018/848 oder allgemeine Genehmigung gem. Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.7 der VO (EU) 2018/848 erteilt werden kann.

Seit dem Jahr 2020 gibt es eine Ausnahme für Kartoffeln, welche seit diesem Jahr auch ab dem 31.01.2025 für Soja gilt.

D.h. es dürfen nur noch ökologisch vermehrte Kartoffel- und Sojasorten bestellt werden. Für den Zeitraum 1.10.2024 bis zum 31.01.2025 gilt die Einzelgenehmigung und Ausnahmen für konventionelles Vermehrungsmaterial. Falls die gewünschte Kartoffel/-Sojasorte ökologisch vermehrt nicht verfügbar ist, kann bis zu dem o.g. Termin die Sorte, für die eine Ausnahme beantragt wurde, auch bestellt sein. Über die Bestellung muss eine Bestellbestätigung vorliegen. https://www.organicxseeds.de/