Aus der Region
Informationen zum Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT)
Eine Voraussetzung, um Fördermittel aus dem BUT zu erhalten, ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Tierwohl und Tiergesundheit im Umfang von acht Stunden jährlich. Die Teilnahme muss jeweils in dem Kalenderjahr erfolgen, für das Fördermittel beantragt werden. Daher: Wer für Tiere Fördermittel beantragen will, die im Jahr 2024 gehalten bzw. geschlachtet worden sind, muss auch für das Jahr 2024 die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens acht Stunden nachweisen.
Weil offensichtlich noch Bedarf besteht, bieten wir zwei Online Veranstaltungen im Umfang von je vier Stunden am 17. und 18. Dezember, jeweils von 17:00 bis 21:15 Uhr an. Details, Programm und Anmeldelink findet ihr im unten stehenden Link.
Ganz überwiegend sind die Förderbescheide zur Erstattung der Mehrkosten raus, aber noch nicht alle. Wer noch keinen erhalten hat, muss also nicht beunruhigt sein. Wer bis Mitte Dezember noch keinen Bescheid erhalten hat, sollte per E-Mail nachfragen.
Ferkelerzeuger und geschlossene Systeme sollten beachten, dass für jeden Produktionsbereich eine Förderzusage vorliegen muss!
Ab Anfang Januar 2025 können Anträge auf Auszahlung gestellt werden, bis Ende März 2025 müssen diese Anträge gestellt sein. Wie das Antragsverfahren im Detail laufen wird, welche Unterlagen einzureichen sind usw., ist bisher noch nicht veröffentlicht. Wir halten Sie und Euch auf dem Laufenden und informieren, sobald Informationen dazu vorliegen.
Infos und Anmeldung zur Fortbildung unter: https://www.bioland.de/veranstaltungskalender/details/so-geht-es-tierwohl-und-tiergesundheit-in-der-oekologischen-schweinehaltung-teil-i-und-teil-ii_2024-12-17