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Bioland-Komponentenauslobung für Nicht-Biolandware möglich
Mit dem Bioland-Logo und der Bioland-Wortmarke dürfen ausschließlich Produkte beworben werden, die den Bioland-Richtlinien entsprechen. Aus den Bioland-Richtlinien geht nicht eindeutig hervor, ob eine Komponentenauslobung auf Nicht-Bioland Bio-Produkten zulässig ist.
Die Komponentenauslobung soll Bioland-Betrieben aller Branchen ermöglichen, einzelne Bioland-Komponenten auf ihren EU-Bio-Produkten mit der Wortmarke „Bioland“ zu kennzeichnen. Mit dieser Komponentenauslobung wird ein zusätzlicher Mehrwert für die EU-Bio-Produkte der Bioland-Betriebe* geschaffen. Bioland unterstützt damit insbesondere Betriebe mit nachgelagertem Gewerbe sowie kleine Verarbeiter und die Vermarktung hofeigener Produkte.
Voraussetzungen
- Die Komponentenauslobung kann ausschließlich auf Bio-Verarbeitungsprodukten von Bioland-Betrieben genutzt werden.
- Ausschließlich vertraglich eingebundene Betriebe dürfen die Bioland-Wortmarke für die Bewerbung ihrer Bio-Produkte nutzen.
- Der Inverkehrbringer und Handelsmarkeninhaber eines Produktes mit Bioland-Marke ist stets ein Bioland-Betrieb.
- Die Komponentenauslobung ist nicht verpflichtend.
- Die Bioland-Zutaten für die Produkte stammen von Bioland-Betrieben.
- Die Verarbeitung kann durch einen Bioland-Erzeugerbetrieb, einen Bioland-Verarbeiter oder durch eine vertraglich eingebundene Lohnverarbeitung oder Auftragsproduktion erfolgen.
Die Auslobung mit der Bioland-Wortmarke erfolgt in Verbindung mit dem Zutatenverzeichnis (z. B. über „**von Bioland-Betrieben“ oder „**aus Bioland-Erzeugung*“). Zudem ist die Auslobung im Fließtext (z. B. „mit 100% Hafer aus Bioland-Erzeugung“) möglich.
Finale Entwürfe von Etiketten und Verpackungen sind grundsätzlich vor Drucklage an die Marketingabteilung per E-Mail gestaltung@bioland.de zur Freigabe des Markenzeichens zu senden.
Fragen rund um die Bioland-Marke beantwortet das Bioland Marketing-Team, Tel: +49 711 550939-17 oder E-Mail: gestaltung@bioland.de