Wenn die Pestizide wehen

Ein Urteil des OLG Celle hat die rechtliche Position von ökologisch wirtschaftenden Landwirten gestärkt, die einen Schaden durch Pestizidabdrift erlitten haben. Je nach den Umständen des Einzelfalls hat der Bio-Landwirt Anspruch auf Schadensersatz oder Ausgleich. In jedem Fall muss er beweisen, dass der Schaden durch Pflanzenschutzmittel entstanden ist, die ein bestimmter Landwirt ausgebracht hat. Die Voraussetzung dafür ist insbesondere dann gegeben, wenn der Verursacher nachweisbar gegen die gute fachliche Praxis verstoßen hat. Ein Verstoß liegt zum Beispiel vor, wenn ein Landwirt bei dauerhaften Windgeschwindigkeiten über 5 m/sec, dauerhaften Temperaturen über 25 °C oder relativen Luftfeuchten unter 30 Prozent Pflanzenschutzmittel ausbringt.

Im Schadensfall muss der betroffene Bio-Landwirt unverzüglich handeln. Er hat die Pflicht, die Kontrollstelle und eventuell seine Kunden zu informieren. Zudem muss er sofort Kontakt zum Verursacher und dessen Versicherung aufnehmen. Vorhandene Beweise müssen gesichert werden. Können sich beide Parteien nicht auf ein gemeinsames Vorgehen und einen gemeinsamen Sachverständigen einigen, sollte man anwaltlicher Rat hinzuziehen und beim zuständigen Gericht ein selbständiges Beweisverfahren beantragen.

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