Mist von Huf- und Klauentieren darf neuerdings zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Januar nicht ausgebracht werden. (Foto: Landpixel)

Vorsicht bei den Sperrfristen

Sperrfrist für die Ausbringung von Mist von Huf- und Klauentieren und P-haltiger Dünger verlängert

Die Periode, in der Wirtschaftsdünger ausgebracht werden dürfen, endet für dieses Jahr. Die Sperrfrist für die Ausbringung von Gülle auf Grünland hat eigentlich schon zum 1. November begonnen. Allerdings haben die örtlichen Landwirtschaftsämter vielerorts eine Verschiebung beantragt. Die genaue Regelung vor Ort erfahren Sie im örtlichen Landwirtschaftsamt.

Sperrfrist verlängert
Eine Änderung gibt es ab diesem Jahr für die Ausbringung von Mist von Huf- und Klauentieren. Hier wurde die Sperrfrist vom 1. Dezember bis zum 15. Januar verlängert. Neu ist zudem, dass diese Sperrfrist (1.12.–15.1.) auch für alle Dünger mit einem Phosphor-Gehalt von mehr als 0,5 Prozent P in der Trockenmasse gilt. Achtung: Auch Carbokalk ist hiervon betroffen.
Beachten Sie bei der Planung der Lagerkapazitäten, dass die Ausbringung von Wirtschaftsdünger nach Ende der Sperrfrist auf gefrorenem Boden nicht mehr zulässig ist, auch wenn dieser während des Tages auftaut.

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