Vorsicht mit dem Namen "Sonne" für Backwaren - es drohen Abmahnungen. (Foto: Landpixel).

Vorsicht Abmahngefahr!

Achtung bei Produktbezeichnungen mit Namensbestandteil "Sonne" im Bereich Brot - und Backwaren

Die Ludwig Stocker Hofpfisterei aus München besitzt zahlreiche Marken rund um die Bezeichnung Sonne (Sonne, Pfister Sonne, Pfister Öko Sonne, Öko Sonne, Schwarze Sonne, Ur Sonne, Pfister Öko-Edamame-Sonne) für Back-, Konditor-, Schokolade- und Zuckerwaren. Diese Marken werden ausnahmslos verteidigt. Über eine Münchner Kanzlei werden markenrechtliche Abmahnungen an Bäckereien versendet, die ihr Brot unter der Bezeichnung „Sonne“ oder daran angelehnten Bezeichnungen anbieten. Damit verbunden ist stets die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft über erzielte Umsätze mit dem Produkt zu erteilen sowie Gebühren der Kanzlei von fast 4.000 € zu bezahlen. Die Hofpfisterei zieht auch regelmäßig vor Gericht, wenn die Forderungen nicht erfüllt werden, es finden sich zahlreiche Urteile.

Daher ist unbedingt zu empfehlen, keinerlei Produktbezeichnungen mit Sonne und/oder Anlehnungen und Anspielungen darauf zu verwenden. Sollte doch mal ein Fehler in dieser Hinsicht passieren, und Post vom Anwalt eintreffen, macht es auf jeden Fall Sinn, den jeweiligen Einzelfall detailliert zu prüfen und die Handlungsoptionen mit einem Anwalt, der sich mit gewerblichem Rechtschutz auskennt, durchzusprechen und sich beraten zu lassen. Hierbei bitte mit dem jeweiligen Anwalt auch den Umstand besprechen, dass inzwischen gegen einige der Marken Löschungsanträge gestellt wurden. Keinesfalls liegen lassen und die genannte Frist des Schreibens ignorieren.

 

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