„Spuckschutz“ bei Hoffesten

Zum Beispiel für das Kuchenbuffet.

Nicht übertrieben, sondern notwendige Hygieneregel: Lebensmittel müssen stets so angeboten werden müssen, dass sie nicht nachteilig beeinflusst werden können. Ohne Spuck- oder Hustenschutz besteht diese Gefahr, eben, wenn einer der Besucher auf die Kuchenplatten hustet oder niest. Eine Alternative ist – falls es der Platz erlaubt‑, die Kuchenplatten separat auf einem zweiten Tisch hinter der Ausgabe zu platzieren, so dass Besucherinnen und Besucher zwar die Kuchen sehen, aber nicht berühren können. Bedient wird dann „im Gang zwischen den Tischen“: vorne Ausgabe, „im Rücken“ Präsentation der Kuchen. Das ist eine akzeptable und hygienisch korrekte Lösung ohne die Notwendigkeit eines Hustenschutzes.

Aus Direktvermarkter Infoblitz 12/2013. <link internal-link>Interesse am Direktvermarkter Infoblitz?

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