Die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern wie Gülle wird künftig in den erweiterten Roten Gebieten schwieriger. (Foto: Imago)

Rote Gebiete werden größer

Die bestehenden Roten Gebiete sollen um zehn Prozent ausgeweitet werden. Auch die Messverfahren verschärfen sich.

Auf eine Ausweitung der Roten Gebiete haben sich die Bundesregierung und die EU-Kommission geeinigt, um das Grundwasser besser vor Nitrateinträgen zu schützen. Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung“ befindet sich noch in Länderabstimmung. Zur Ausweitung der Roten Gebiete, die zum 31. Oktober ausgewiesen und im Vier-Jahres-Turnus überprüft werden sollen, kommen weitere Messstellen hinzu.

Bisher gelten Grundwasserkörper als nitratbelastet, wenn sie den Schwellenwert von 50 mg Nitrat pro Liter erreichen oder einen steigenden Trend und eine Nitratkonzentration von 37,5 mg/Liter überschreiten. Künftig gilt zudem der höchste Wert eines Jahres, der an einer Messstelle gemessen wird. Wird eine Nitratbelastung festgestellt, müssen die Jahreshöchstwerte der vorangegangenen vier Jahre zusammengefasst werden, um einen Mittelwert zu bilden. Unverändert bleibt die Anzahl von mindestens einer Messstelle je 50 km² auf jedem Grundwasserkörper. In stark variierenden hydrogeologischen Einheiten ist je eine Messstelle auf 20 km² Pflicht.

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