Neue Kulturen in Saatgut-Kategorie I
Mit dem Deutschen Weidelgras und vor allem dem Winterweizen werden zwei wichtige Kulturen künftig in der sogenannten Kategorie I geführt (KAT I). Das bedeutet, dass die Verwendung von biologisch erzeugtem Saatgut verpflichtend ist. Die Verwendung von konventionell ungebeiztem Saatgut ist dann auch mit Ausnahmegenehmigung nicht mehr möglich.
Aufnahme in Kategorie I
- Deutsches Weidelgras zum 15. November 2020
- Winterweizen zum 1. April 2021
Damit die KAT I bei Weidelgras greift, müssen mindestens vier Sorten je Reifegruppe einen Wiederfindungsanteil von mindestens 75 Prozent in den Länderempfehlungen/Anbaugebieten aufweisen. Die Grundlage für die Berechnung des Wiederfindungsanteils bilden die aktuellen Sortenempfehlungen 2017–2021. Die Gültigkeit der Sortenempfehlungsbasis für die Einführung der KAT I soll auf jeweils vier Jahre festgeschrieben werden und wird mit Veröffentlichung der neuen Empfehlungen aktualisiert.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Saatgutdatenbank organicXseeds