Wer seinen Tieren gerne den Transportstress zum mitunter fernen Schlachthof ersparen will, dem hilft im Norden Deutschlands ein gefördertes Projekt beim Netzwerken. (Foto: Landpixel)

Netzwerk für hofnahe Schlachtung in Niedersachsen

Neuer Rechtsrahmen für Hof- und Weidetötung eröffnet neue Möglichkeiten

Die bäuerliche Gesellschaft, Demeter im Norden, unterstützt Bio-Höfe mit Tierhaltung in Norddeutschland im Rahmen eines Projekts dabei, sich mit Schlachtstätten in ihrer Region zu vernetzen, die Hof- und Weidetötung zu etablieren und regionale Schlachtstätten zu stärken. Das Projekt zur Hof- und Weidetötung wird vom Land Niedersachsen über die Landwirtschaftskammer gefördert. Im Oktober soll es in Form von runden Tischen zwischen Tierhalter:innen und Metzger:innen konkret werden.

Dafür hat Beraterin Lea Trampenau in diesem Projekt Kontakte zu Betriebsleiter:innen geknüpft, die Mutterkühe oder Milchvieh halten und sich für eine Hof- oder Weidetötung interessieren. Außerdem hat die Beraterin für teilmobile Schlachtung kleine Schlachtstätten und Metzgereien kontaktiert, die ihre Dienstleistung weiteren Landwirten anbieten können und wollen. „Im Moment gibt es noch Regionen mit erstaunlich vielen Schlachtstätten. Hier sollte es leicht gelingen, für Landwirtinnen und Landwirte zusammen zu arbeiten“, sagt Trampenau. Daran schließen sich die notwendigen Gespräche mit den Veterinärbehörden an, bei denen Trampenau gerne mit ihrer Expertise als Geschäftsführerin von ISS ─ innovative Schlachtsysteme unterstützt.

In einer ersten Besuchsrunde hat die Beraterin mit den Betriebsleiter:innen bereits besprochen, wie vor Ort eine Hof- und Weidetötung durchgeführt werden könnte. Sie erklärte, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Rechtsvorschriften zu beachten sind und wie eine Zusammenarbeit mit der regionalen Schlachtstätte gelingen kann.

Von der EU kommt der Rückenwind für die Hof- und Weidetötung: Seit April dieses Jahres mit der nationalen Umsetzung zum 9. September gilt ein neuer Rechtsrahmen, im Anhang der VO 853/2004 wurde das Kapitel VIa eingefügt zur Schlachtung von Hausrindern, Schweinen und Einhufern im Herkunftsbetrieb. Die aufgenommenen Neuerungen sind:

  • 3 Rinder, 3 Pferde oder 6 Schweine pro Schlachtvorgang sind erlaubt
  • eine teilmobile Einheit ist notwendig
  • bis zu zwei Stunden darf der Transport bis zur stationären Schlachtstätte dauern
  • das Entbluten kann außerhalb der teilmobilen Einheit erfolgen
  • zum Zeitpunkt der Schlachtung muss ein Tierarzt anwesend sein.

Für die runden Tische im Oktober können sich weitere, interessierte Bio-Tierhalter:innen und Metzger:innenaus Norddeutschland bei Lea Trampenau melden: lea.trampenau@demeter-im-norden.de

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