Einzelhändler, die lose Produkte wie Bio-Obst, Bio-Gemüse und Bio-Eier an Endverbraucher verkaufen, unterliegen ab 2022 der Bio-Kontrollpflicht durch staatlich zugelassene Öko-Kontrollstellen (Foto: Nina Weiler)

Mehr Bio-Kontrolle im Handel

Strengere Regeln für Läden mit loser Ware

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Ökoverordnung 2018/848 ab Januar 2022 gilt auch eine erweiterte Kontrollpflicht für den Handel mit unverpackter Ware. Künftig werden auch Einzelhändler, die lose Produkte wie Bio-Obst und Bio-Gemüse und Bio-Eier an Endverbraucher:innen verkaufen, durch staatlich zugelassene Öko-Kontrollstellen überprüft. Nur kleine Läden, die Bagatellgrenzen nicht überschreiten, müssen nicht bio-zertifiziert werden. Unternehmer sind von der Kontrollpflicht ausgenommen, wenn sie unverpackte Bio-Erzeugnisse (Futtermittel ausgenommen) direkt an Endverbraucher verkaufen und die jeweiligen Produkte
•    nicht selbst erzeugt oder aufbereitet wurden
•    an keinem Ort gelagert werden, der nicht zur Verkaufsstelle gehört
•    nicht aus einem Drittland eingeführt wurden
•    pro Jahr eine Menge von bis zu 5.000 Kilogramm nicht überschreiten und der damit erzielte Jahresumsatz nicht mehr als 20.000 Euro beträgt.

Die neue Regelung bedeutet, dass sich in Deutschland die Zahl der überprüften Betriebe und Unternehmen erheblich erhöhen dürfte. Nach Einschätzung des Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) fällt zukünftig die Zahl der von der Kontrollpflicht freigestellten Läden entsprechend gering aus.

 

Weitere Nachrichten zu: