Mais: Nur noch Bio-Saatgut
Seit dem 1. Januar 2014 gehört der Mais zur „Saatgutkategorie I“. Anbauer erhalten somit grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung mehr für die Verwendung von konventionell ungebeiztem Saatgut.
In Kat I sind Nutzpflanzen gelistet, für die über einen längeren Zeitraum hinweg ausreichend Bio-Saatgut und -Sorten zur Verfügung stehen und somit keine Notwendigkeit besteht, konventionelle Sorten einzusetzen. Es werden daher keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt. Hiervon ausgenommen ist lediglich Saatgut für von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats gebilligte Zwecke der Forschung, der Untersuchung im Rahmen klein angelegter Feldversuche oder der Sortenerhaltung; die Genehmigung hierzu kann nur von der zuständigen Behörde erteilt werden.
Sollten jedoch bei Mais innerhalb einer Reifegruppe nur noch weniger als zwei Sorten oder nur noch Sorten von einem Anbieter verfügbar sein, dann kann die Regel befristet außer Kraft gesetzt werden.
Zu beachten sind immer die aktuellen Hinweise in der Datenbank für ökologisches Saatgut <link http: www.organicxseeds.com _blank external-link-new-window>OrganicXseeds