Mais: Nur noch Bio-Saatgut

Seit  dem 1.  Januar  2014  gehört  der  Mais  zur  „Saatgutkategorie  I“. Anbauer  erhalten  somit  grundsätzlich  keine  Ausnahmegenehmigung mehr für die Verwendung von konventionell ungebeiztem Saatgut.

In Kat I sind Nutzpflanzen gelistet, für die über einen längeren Zeitraum hinweg ausreichend Bio-Saatgut und -Sorten zur Verfügung stehen und somit keine  Notwendigkeit  besteht,  konventionelle  Sorten  einzusetzen.  Es werden daher  keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt. Hiervon ausgenommen ist lediglich Saatgut für von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats gebilligte Zwecke der Forschung, der Untersuchung im Rahmen klein angelegter Feldversuche oder  der  Sortenerhaltung;  die Genehmigung hierzu kann nur  von der zuständigen Behörde erteilt werden.

Sollten jedoch bei  Mais innerhalb einer  Reifegruppe nur noch weniger als zwei Sorten oder nur noch Sorten von einem Anbieter verfügbar sein, dann kann die Regel befristet außer Kraft gesetzt werden.

Zu beachten sind immer die aktuellen Hinweise in der Datenbank für ökologisches Saatgut <link http: www.organicxseeds.com _blank external-link-new-window>OrganicXseeds 

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