Vier Tonnen Honig, der mit Glyphosat verunreinigt ist, überreichte Bioland-Imker Sebastian Seusing 2020 an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. (Foto: Imago)

Landwirt muss Imker entschädigen

Blühende Pflanzen zu behandeln, ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzmittelrecht und macht Schadensersatz für Glyphosat im Honig fällig.

Die Bioland-Imkerei Seusing aus Brandenburg erhält Schadensersatz für ihren mit Glyphosat verunreinigten Honig. Der verantwortliche Landwirt muss für den Schaden vollumfänglich haften. Das hat das Landgericht Frankfurt/Oder entschieden. Die Aurelia Stiftung begrüßt das Urteil als richtungsweisendes Signal für die Landwirtschaft und Politik. Bisher blieben Imkereien auf den fremdverursachten Schäden sitzen, wenn ihr Honig durch Pestizide aus der Landwirtschaft belastet war.

Nach dem jetzigen Urteil des Landgerichts müssen Landwirt:innen für Schäden aufkommen, die sie durch den Einsatz von Pestiziden verursachen. Es hat einem Imker Schadensersatzansprüche gegen eine Landwirtschaftsgesellschaft zugesprochen, weil sein Honig, der mit Glyphosat verunreinigt war, vernichtet werden musste. Die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts wird in den kommenden Tagen erwartet und von der Aurelia-Stiftung veröffentlicht.

Die beklagte Landwirtschaftsgesellschaft ist für die Folgen ihres Glyphosateinsatzes voll verantwortlich, weil sie glyphosathaltige Herbizide auf blühenden Löwenzahn ausgebracht hat. Pestizide dürfen auf dem Acker nur so eingesetzt werden, dass die geltenden Rückstandshöchstgehalte in Honig eingehalten werden. Das schreibt das Pflanzenschutzmittelrecht vor.

Der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg weist Landwirt:innen seit Jahren darauf hin, dass der Einsatz glyphosathaltiger Herbizide auf blühende Pflanzen unterbleiben muss, um Rückstände im Honig zu vermeiden. Dennoch kommt es immer wieder zu Schäden.

Blühender Löwenzahn lockte Bienen
Das Imkerpaar Sebastian und Camille Seusing hatte seine Bienenvölker seit Mai 2018 an einem Waldrand im Landkreis Barnim aufgestellt. Im April 2019 fanden die Bienen auf dem angrenzenden Feld einen reich gedeckten Tisch vor: Der Löwenzahn stand in voller Blüte. Der Pächter des Feldes, eine von niederländischen Investoren geführte Landwirtschaftsgesellschaft, besprühte den Löwenzahn mit Glyphosat, um das Feld für den Maisanbau vorzubereiten. Seusings Bienen sammelten weiter mit Glyphosat besprühten Blütenpollen und Nektar, bevor der Löwenzahn nach zwei Tagen abstarb.

Laboranalysen des Honigs ergaben, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Imker Seusing musste gleich tonnenweise Honig entsorgen, weil dieser nicht mehr verkehrs- und verzehrfähig war. Aufgrund der wirtschaftlichen Schäden hat Seusing die Berufsimkerei mittlerweile aufgegeben. Der Bioland-Imker in Biesenthal in Brandenburg hat nur noch wenige Völker.

„Es ist nur konsequent, dass Imker:innen Schadensersatz einfordern können, wenn Pestizidrückstände die zulässigen Grenzwerte überschreiten. Letztlich kann die Rückstandsfreiheit des Honigs nur gewahrt werden, wenn keine Pestizide auf blühende Pflanzen ausgebracht werden“, bewertet.Dr. Georg Buchholz, Anwalt von Imker Sebastian Seusing, das Urteil. In der mündlichen Verhandlung habe das Gericht deutlich gemacht, dass die Landwirtschaft notfalls auch einen Mehraufwand in Kauf nehmen muss, um einen Totalschaden für Imker:innen zu vermeiden.

 

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