Frisch geschlüpfte männliche Küken dürfen nur noch bis Ende 2021 getötet werden. (Foto: imago)

Kükentöten ab 2022 verboten

Bundeslandwirtschaftsministerium legt Gesetzentwurf vor

Die Tötung männlicher Küken gleich nach dem Schlupf soll nur noch bis Ende 2021 erlaubt sein. Am 9. September hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Deutschland werde damit weltweit Vorreiter, so das BMEL in einer Pressemitteilung, Frankreich habe ebenfalls signalisiert, aus dem Kükentöten aussteigen zu wollen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Sommer 2019 entschieden, dass männliche Eintagsküken nur noch übergangsweise getötet werden dürfen, solange, bis Verfahren verfügbar sind, das Geschlecht der Tiere bereits im Ei zu bestimmen. Seitdem standen Gesetzgeber und Geflügelbranche unter erhöhtem Druck. Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung angekündigt, das Töten männlicher Küken bereits bis Ende 2019 beenden zu wollen.

Marktreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei stünden nun zur Verfügung, so das BMEL. Alle derzeit verfügbaren Verfahren arbeiten mit einer Geschlechtsbestimmung vom neunten bis zum 14. Bebrütungstag. Der Gesetzentwurf von Klöckner sieht vor, dass ab 2024 das Töten von Hühnerembryonen im Ei nur noch bis zum sechsten Bruttag erlaubt ist.

Grundsätzliche Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Ei sind die Aufzucht der Bruderhähne der Legelinien sowie die züchterische Weiterarbeit an Zweinutzungshühnern. An beiden Wegen arbeiten Bioland und Demeter in der gemeinsam gegründeten Ökologische Tierzucht GmbH (ÖTZ).

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