Ein gesunder und nicht von Krautfäule befallener Kartoffelbestand. (Foto:Landpixel)

Kartoffeln: So setzen Sie die 10-Prozent-Richtlinie um

Christian Landzettel, Bioland-Berater für Kartoffelbau, gibt Tipps wie Sie die richtige Sorte wählen, um die neue Richtlinie umzusetzen

Seit 1. Januar müssen Bioland-Kartoffelanbauer und Kartoffelanbauerinnen auf mindestens zehn Prozent ihrer Fläche überdurchschnittlich widerstandsfähige Sorten gegenüber Krautfäule anbauen. Davon ausgenommen sind:

  • Betriebe mit einer Kartoffelgesamtfläche von unter 2 ha
  • bei ausschließlichem Anbau von Sorten der Reifegruppen I und II und maximal 0,5 ha aus Reifegruppe III
  • nachgewiesener genereller Verzicht auf Kupfer im ganzen Betrieb. Wer jedoch rein auf der Basis eines generellen Kupferverzichts die Richtlinie nicht erfüllt, kann auch bei einem höheren Befallsdruck keine Ausnahmegenehmigung für Kupfer erhalten.

Die gültige Liste geeigneter Sorten finden Sie online in „Mein Bioland.“ Sie wird stets zum Jahreswechsel aktualisiert. Die für 2023 verbindliche Liste befindet sich derzeit in Abstimmung und ist spätestens Anfang Januar verfügbar. Nutzen Sie bei Bedarf bis dahin die aktuelle Liste – sie bleibt inhaltlich gültig und wird voraussichtlich um wenige Sorten erweitert.

Umsetzung auch bei Ausnahme empfehlenswert
Bitte beachten Sie die 10-Prozent-Richtlinie bei der Sortenwahl und Anbauplanung. Wenn Sie Fragen zu Ihnen vielleicht noch neuen Sorten aus der Liste haben, wenden Sie sich an Ihren Fachberater. Sollten Sie aufgrund einer der oben genannten Ausnahmen nicht zur Umsetzung verpflichtet sein, ist Ihnen zu empfehlen, sich dennoch für die Nutzung krautfäulestabiler Sorten zu interessieren.

Ausnahme gilt nur für Erzeuger von Frühkartoffeln
Bitte beachten Sie, dass zehn Prozent der Anbaufläche nicht automatisch zehn Prozent der Pflanzgutmenge bedeutet. Bei einer ansatzschwachen und großfallenden Sorte wie zum Beispiel bei Otolia müssen Sie oft engere Pflanzabstände einhalten. So kann es sein, dass Sie 3,5 bis 4 t/ha Pflanzgut benötigen.
Die Ausnahme für Frühkartoffeln bezieht sich auf reine Frühkartoffelerzeuger. Bauen Sie dagegen neben Lagersorten der Gruppen III und IV auch Frühkartoffeln an, so wird die Frühkartoffelfläche in die Ermittlung des zehn Prozent Flächenanteils mit einbezogen. Wenn Sie ausschließlich Pflanzkartoffeln oder Verarbeitungskartoffeln anbauen, ist die Richtlinie für Sie ebenso bindend. Bitten wenden Sie sich bei der Zusammenstellung der Sorten an den Züchter oder den Verarbeiter.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Hotline Bioland direkt unter der Telefonnummer 0800 1300 400 oder an Bioland-Kartoffelbauberater Christian Landzettel.

 

Weitere Nachrichten zu: