Beim Innovationspreis Gartenbau ist der Modellcharakter für andere Betriebe wichtig. (Foto: Reyhaneh Eghbal)

Innovationen im Gartenbau sind gefragt

Die Bewerbungsfrist für den Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2021 endet am 15. März

Seit Dezember sind Bewerbungen für den Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2021  möglich. Mit dem Preis zeichnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hervorragende, beispielgebende Neuheiten im Gartenbau aus. Der Preis wird seit 1997 jährlich verliehen und ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Bewertungskriterien der Jury sind:

  •  innovative Qualität
  • Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft
  • praktische Anwendung
  • Marktchancen und
  • Modellcharakter für andere Betriebe.


Bewerben können sich Unternehmen aus dem Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau sowie Baumschulen. Auch vorgelagerte Bereiche, die Gartenbauprodukte herstellen oder damit handeln, sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören, sowie Hersteller von Produkten und Zubehör für den Gartenbau können sich bewerben. Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art handeln, um beispielhafte Kooperationen und Unternehmenskonzepte oder auch um eine Kombination
aus diesen Merkmalen.

Neben der ausgefüllten Kurzdarstellung sollten die Bewerber ihre Innovation ausführlich beschreiben und erläutern, zum Beispiel technische Beschreibungen oder Kulturbeschreibungen beifügen. Foto- oder Filmmaterial können ebenso mitgeschickt werden wie auch erstelltes Werbematerial.

Der Einsendeschluss ist der 15. März. Die Bewerbungsunterlagen sowie alle weiteren Informationen sind online unter www.bmel.de/innovationspreis zu finden. Dort sind auch Berichte zu den Preisträgern der Vorjahre und der Verleihung des Innovationspreises 2020 eingestellt.
Weitere Informationen: Christian Reinhold, KTBL, Tel.: 06151/7001-151, E-Mail: gartenbau@ktbl.de

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