Nach neuem Bio-Recht bleibt die Treiberei von Chicorée erlaubt. (Foto: imago)

Neue Regelungen der Treiberei

Nach der neuen EU-Ökoverordnung nur noch für Chicorée erlaubt

Im Rahmen der neuen EU-Ökoverordnung gibt es zur Treiberei neue Regelungen: Danach bleibt nur die Chicoréetreiberei in Wasser erlaubt, nun auch die Treiberei von Chicorée im Substrat, sofern dies oder seine Bestandteile
nach der Durchführungsverordnung 2021/1165 zugelassen ist. Die Treiberei von Schnittlauch und Tulpen wird ausgeschlossen.
Hintergrund für die neue Regelung ist das Bestreben, das neue Bio-Recht stärker an den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu orientieren. Zudem soll die Verpflichtung deutlich formuliert werden, dass Bio-Pflanzen in gewachsenem lebendigen Boden mit Kontakt zu Unterboden und Gestein kultiviert werden sollen – mit Ausnahme von Jungpflanzen, Topfkräutern und Zierpflanzen.
Weitere Informationen: Andrea Frankenberg, Bioland

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