Vielen Tieren können Tierhalter:innen den Transport zum Schlachthof ersparen, wenn eine mobile Schlachteinheit auf den Hof kommt. (Foto: Konrad Stöger)

Hofnahe Schlachtungen häufiger möglich

Leitfäden unterstützen Tierhalter:innen und Behörden bei der Umsetzung

Der Transport zum Schlachthof ist für Tiere eine Belastung, eine hofnahe Schlachtung ist mit weniger Stress verbunden. Außerdem bedeutet der Transport für den Landwirt oder Transporteur ein Risiko. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission die Vorgaben zur Schlachtung von Tieren im Herkunftsbetrieb geändert. Das neue Recht ist seit September in Kraft. Es ermöglicht jetzt die Schlachtung im Herkunftsbetrieb ganz unabhängig von der Haltungsform, im Gegensatz zu der bisherigen Regelung, die nur bei den ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern galt. Die neuen EU-Regelungen bedeuten damit insgesamt mehr Flexibilität bei der hofnahen Schlachtung.

Nun haben die Länder Niedersachsen und Bayern jeweils einen Leitfaden zur Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, Schlachtbetrieben und Behörden bei der Umsetzung der neuen EU-Vorschrift veröffentlicht.

Die niedersächsische Ministerin Barbara Otte-Kinast macht darauf aufmerksam, dass Niedersachsen interessierte Unternehmen fördert: "Mit der Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung“ wird die Anschaffung mobiler Schlachteinheiten unterstützt." Der Leitfaden des Ministeriums zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb bietet Tierhalterinnen und Tierhaltern wie auch Schlachtbetrieben Orientierung und gibt den zuständigen Veterinärämtern Hinweise. Online ist der Leitfaden auf der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abrufbar.
 
In Bayern macht sich Umweltminister Thorsten Glauber für das tierschonende Schlachten und die regionalen Strukturen stark: „Wir wollen die bestehenden regionalen Strukturen im Schlachtbereich in Bayern erhalten und bayerische Metzger, die noch selber schlachten, stärken. Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal klar vor Augen geführt, wie wichtig kurze Wege und Regionalität sind. Auch die Verbraucher können mit ihrem Kaufverhalten zu mehr Nachhaltigkeit und Tierwohl beitragen." Das bayerische Ministerium hat ein Merkblatt, Beispielformulare und den Leitfaden mit dem Titel "Hofnahe Schlachtung – Schlachtung im Herkunftsbetrieb" zusammengestellt und veröffentlicht.

Auch in Nordrhein-Westfalen können Landwirt:innen und Behörden den Leitfaden aus Bayern nutzen, schreibt die Landwirtschaftskammer NRW, da die Rechtslage überall dieselbe sei. Die Umsetzung hinsichtlich Antragstellung und Nutzungsvereinbarung kann jedoch im Bundesland etwas variieren. Bereits seit 2020 fördert das Bundesland das mobile Schlachten.

Hintergrund: Die neue EU-Verordnung ermöglicht es, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten. Die mobile Einheit gehört dabei zu einem zugelassenen Schlachtbetrieb. Die Einhaltung der EU-weit geltenden Hygienestandards muss gewährleistet werden. Der gesamte Schlachtvorgang unterliegt einer amtlichen Kontrolle.

 

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