Besser nicht bis zum letzten Tag warten: Am 15. Mai ist Einsendeschluss für den Agrarantrag 2023. (Foto: Landpixel)

Endspurt zum Agrarantrag

Die neue GAP-Förderperiode belohnt Ökosystemleistungen. Bioland-Betriebe sollten die Chance nutzen und kein Geld verschenken.

Bio-Landwirte und -Landwirtinnen sollten sich dringend mit den neuen Regeln der Agrarförderung vertraut machen, um kein Geld zu verschenken. Die Zeit läuft: bis zum 15. Mai müssen die Anträge abgegeben sein. Die Bioland-Beratung unterstützt die Mitglieder gerne dabei. Die neue Förderperiode bietet nämlich neue Hürden, belohnt aber auch Ökosystemdienstleistungen.

GLÖZ-Standards sind Pflicht
Einerseits müssen Bio-Höfe erstmals auch die Standards des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ-Standards) erfüllen, um überhaupt Fördergelder aus der ersten Säule zu bekommen. Darauf hat das bioland-Fachmagazin zuletzt online und in der Februar-Ausgabe auf Seite 5 hingewiesen. Ein ausführlicher Bericht aus dem Dezember 2022 befindet sich auf der Homepage des bioland-Fachmagazins.

Eco-Schemes bieten neue Chancen
Andererseits bietet die neue GAP-Agrarförderung positive Veränderungen mit den Eco-Schemes: „Bei den Öko-Regelungen schneiden Bio-Betriebe wesentlich besser ab, weil sie mehr Ökosystemleistungen erbringen“, ist Bioland-Berater Günter Räder überzeugt. Die Agrarverwaltungen seien aber mit dem umfangreichen Regelwerk stark gefordert, fürchtet Räder. Darum müssen Bio-Betriebe sich unbedingt selbst schlau machen, damit nicht EU-Fördergelder, die für Ökologie gedacht sind, in den allgemeinen Fördertopf zurückfließen. Die Bioland-Beratung kann dabei helfen.

 

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