Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit der Ernährungsampel, die Hersteller bald freiwillig nutzen können. (Foto: imago)

Die Ernährungsampel kommt

Bio-Branche fordert Nachbesserung beim Nutri-Score

Tiefgrünes A, dunkelrotes E. Der Nutri-Score kommt nach Deutschland. Laut BMEL soll die freiwillige erweiterte Nährwertkennzeichnung Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung und Hilfestellung beim Lebensmitteleinkauf bieten. Eine fünfstufige Farbskala von A bis E soll Auskunft über die Nährwertzusammensetzung eines Lebensmittels geben. Dabei steht das grüne A für eine eher günstige, das rote E für eine weniger günstige Nährstoffzusammensetzung des jeweiligen Produkts.

Cola light gesünder als Bio-Apfelsaft
Allerdings hagelt es Kritik aus der ökologischen Lebensmittelbranche. „Der Nutri-Score in seiner aktuellen Form weist zu viele Mängel auf“, kommentiert der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN). Synthetische Ersatzstoffe wie Aromen und Geschmacksverstärker berücksichtigt der Nutri-Score nicht. In Bio-Lebensmitteln sind diese grundsätzlich nicht erlaubt, Zusatzstoffe sind stark reglementiert. So werde beispielsweise ein Bio-Apfelsaft mit einem gelben C bewertet und eine Cola light mit einem grünen B. „Dabei ist der Bio-Apfelsaft ernährungsphysiologisch deutlich wertvoller als eine Cola light“, schreibt der BNN in einer Stellungnahme.
Zudem kritisiert der Verband, dass der Nutri-Score nicht berücksichtigt, wie Rohwaren erzeugt werden. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel zum Beispiel spielte bei der Produktbewertung durch die Ernährungsampel keine Rolle.

Intelligentes Weiterentwickeln gefordert
„Wenn wir eine gute Ernährungspolitik wollen, ist eine intelligente Weiterentwicklung des Nutri-Scores unumgänglich“, fordert der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Die Einwände und Vorschläge der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft bei einer Verbändeanhörung im vergangenen Sommer wurden bislang nicht umgesetzt. Der BÖLW nennt das Nutri-Score-System in seiner Stellungnahme (zu) wenig zielführend für die Umsetzung einer gesunden Ernährung und (derzeit) nicht überprüfbar. Kleine und mittlere Lebensmittelhersteller und Bio-Lebensmittel würden benachteiligt und es bestehe die Gefahr von wettbewerbsverzerrenden Effekten.

Inkrafttreten im November
Die Notifizierung auf EU-Ebene und die Zustimmung des Bundesrates Anfang Oktober macht den Weg für eine Verordnung frei, sie wird voraussichtlich im November in Kraft treten. Das BMEL hatte das Max Rubner-Institut um eine ernährungswissenschaftliche Analyse zahlreicher Modelle gebeten. Vier wurden für die Verbraucherforschung ausgewählt. Die größte Zustimmung fand dann bei einer Umfrage der Nutri-Score.

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