Eine Ausnahmegenehmigung für den Zukauf konventioneller Tiere gibt es nur, wenn die Datenbank organicXlivestock keine Bio-Herkünfte listet (Foto: Landpixel)

Datenbank für Bio-Tiere

Wer Jung- oder Zuchttiere zukauft, muss auf Bio-Herkünfte zurückgreifen. Die neue Datenbank „organicXlivestock“ informiert über die Verfügbarkeit von Bio-Tieren.

Ab Januar 2022 gilt die neue EU-Öko-Verordnung. Sie schreibt unter anderem vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten über eine Datenbank verfügen müssen, in der alle im Land verfügbaren Öko-Tiere gelistet sind. In Deutschland hat das FiBL eine solche Datenbank in enger Absprache mit den zuständigen Behörden entwickelt. Sie heißt organicXlivestock und ist bereits seit Juni 2021 online.

Öko-Landwirtinnen und -Landwirte kennen dieses Datenbank-Prinzip bereits aus dem Saatgutbereich, wo sie schon seit einigen Jahren auf die Datenbank organicXseeds zurückgreifen können, um zu prüfen, ob Saatgut aus Öko-Vermehrung verfügbar ist. Nach dem gleichen Prinzip arbeitet auch OrganicXlivestock. Anbieterinnen und Anbieter von ökologischen Tieren können dort unkompliziert und kostenlos ihre Tiere zum Verkauf anbieten.

Künftig gelten Öko-Tiere, die ab dem 1. Januar 2022 nicht auf organicXlivestock gelistet sind, als nicht verfügbar. Wer also in der Datenbank auf der Suche nach den benötigten ökologischen (Zucht-) Tieren und Küken (jünger als drei Tage) nicht fündig wird, kann sich auf Grundlage des Suchergebnisses eine Ausnahmegenehmigung erteilen lassen, um solche Tiere konventionell zukaufen zu dürfen – natürlich unter Einhaltung der Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Weitere Erkundigungen zur Verfügbarkeit von Öko-Tieren müssen nicht mehr eingeholt werden.
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