Die Bio-Produktion wird seit diesem Jahr auch präventiv kontrolliert, dafür müssen Betriebe Vorsorgemaßnahmen treffen. (Foto: Niklas Wawrzyniak)

Checkliste Vorsorgemaßnahmen für Bio-Betriebe

Bio-Betriebe müssen nach der EU-Ökoverordnung Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um Produktverunreinigungen präventiv zu vermeiden. Der BÖLW hat eine praxisorientierte Checkliste erstellt.

Bio-Landwirt:innen müssen bei der jährlichen Betriebskontrolle ein ausgearbeitetes Vorsorgekonzept gegen Kontaminations- und Vermischungsrisiken samt Dokumentation vorweisen. Denn dazu verpflichtet sie Artikel 28 (1) der EU-Öko-Verordnung 2018/848. Mit Hilfe des Vorsorgekonzepts sollen Landwirtinnen und Landwirte erkennen, wo Risiken stecken, dass ihre Produkte mit nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen kontaminiert oder vermischt werden könnten. Diese Risiken müssen sie möglichst vermeiden. Das ist wichtig, um bei Fällen von Rückständen oder Kontaminationen nachzuweisen zu können, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden. Damit können sich Bio-Landwirte schützen: vor der Aberkennung ihrer Produkte wegen fehlender Vorsorgemaßnahmen und vor möglichen Regressforderungen.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hat nun gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden und Kontrollstellen eine praxisorientierte Checkliste erarbeitet, die es den Betrieben erleichtern soll, die EU-Ökoverordnung in diesem Punkt zu erfüllen. Die Verpflichtung gilt seit 1. Januar dieses Jahres. Im Vorfeld hatte das Forschungsinstitut für biolgischen Landbau (FiBL Deutschland) mit dem Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) drei Leitfäden zusammengestellt, worauf Landwirt:innen, Hersteller, Händler und Importeure des Ökolandbaus zukünftig achten müssen.

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