Zwischenfrüchte im Winter: Das kann für einige Bioland-Betriebe eine Herausforderung sein. (Foto: Landpixel)

Bioland fordert Ausnahmeregelungen bei GLÖZ 6

Jetzige Vorschriften könnten negative Auswirkungen für Bioland-Kartoffelbaubetriebe haben

Bioland und Unika (Union der Kartoffelwirtschaft) haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir für sinnvolle Ausnahmeregelungen zum Kartoffelanbau bei den neuen GAP-Vorschriften zur Konditionalität ausgesprochen. Der Standard sechs für guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sieht vor, dass Ackerboden im Winter bedeckt sein muss, entweder durch Bepflanzung, Mulchauflage oder Erntereste. Diese "Mindestbodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten" ist durch die EU als Boden- und Erosionsschutzmaßnahme festgelegt.

Für Kartoffelbau-Betriebe auf schweren Böden kann diese spezielle Vorgabe der Mindestbodenbedeckung zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Januar gravierende negative Auswirkungen haben. Die Vorgabe beinhaltet ein de-facto Pflug- beziehungsweise Bearbeitungsverbot. Dies kann zu einer starken Verengung der Fruchtfolge führen – mit der Konsequenz, dass einige Kulturen nicht mehr angebaut werden könnten. Gerade Bio-Betriebe sind auf eine erfolgreiche Grundbodenbearbeitung besonders angewiesen.

„Die Möglichkeit, weiterhin mit der Pflugfurche zu arbeiten, ist unbedingt zu gewährleisten. Es ist elementar, situativ handeln und die jeweils angepasst notwendige Bodenbearbeitung durchführen zu können. Der Zeitpunkt, die Witterung und die Bodenbeschaffenheit sind entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen“, so Bioland-Präsident Jan Plagge.

Der Schutz des Bodens und die Förderung der Bodenfruchtbarkeit stehen im Zentrum der ökologischen Bewirtschaftungsweise. Bioland fordert und fördert die Entwicklung und wissenschaftliche Prüfung weiterer innovativer Verfahren, wie die Pflanzung der Kartoffeln in mit Zwischenfrüchten begrünten Sommer- oder Winterdämme. Eine Möglichkeit für Bodenbedeckung (auch nach GAP Konditionalitäten Verordnung) sind Mulchauflagen. Bioland unterstützt aus diesem Grund beispielsweise ein Projekt zur Entwicklung eines Pflug- Mulch-Systems: Hier wird parallel zum Pflügen die Zwischenfrucht wieder als Mulchauflage oben auf die Pflugfurche aufgebracht (siehe bioland-Fachmagazin 1/2021 Seite 24).

Weitere Nachrichten zu: