Die Fütterung ihrer Tiere müssen Bio-Schweinehalter mit Blick auf die Stoffstrombilanz der Düngeverordnung unter die Lupe nehmen. (Foto: Sonja Herpich)

Bio-Schweinehalter sollten bilanzieren

Die Düngeverordnung kann für Bio-Schweinehalter zur Herausforderung werden. Wer jetzt nachrechnet, hat Zeit zur Anpassung.

Die neue Düngeverordnung wird zur Konsequenz haben, dass die meisten Bio-Schweinehalter ab 2023 eine Stoffstrombilanz erstellen müssen. Das gibt Bioland-Schweinefachberater Martin Kötter-Jürß zu bedenken. In der Stoffstrombilanz werden sämtliche Nährstoffeinträge in den Betrieb wie Ernten, Zukauf von Tieren und Futter sowie sämtliche Nährstoffausfuhren aus den Betrieb wie Tierverkäufe, Abgabe von Mist bilanziert.
Erste Berechnungen auf einzelnen Betrieben haben gezeigt, dass Bio-Schweinehalter, die auf eine Futter-Mist-Kooperation angewiesen sind, sich in der Regel für das Inkrafttreten der Düngeverordnung rüsten müssen. Es geht nicht nur um eine Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoff je Hektar, sondern um die Phosphatwerte. Konventionelle Schweinehalter mit ähnlicher Ausgangslage haben deutlich weniger Probleme, weil sie unter Einsatz von synthetischen Phytasen und synthetischen Aminosäuren extrem N- und P-reduziert füttern können.
Bio-Tierhalter, die Engpässe befürchten, sollten schon frühzeitig eine Stoffstrombilanz erstellen. Dann können sie noch vor Inkrafttreten der neuen Regelung gemeinsam mit ihrem Berater überlegen, wie sie reagieren können.
Weitere Hinweise, welche neuen Regeln die Bio-Schweinehalter betreffen, finden Sie in der September-Ausgabe des bioland-Fachmagazins.

 

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