Neuanlage einer Agroforstfläche auf dem Lehr- und Versuchsbetrieb Gladbacherhof bei Gießen (Foto: Marzena Seidel)

Agroforstwirtschaft wird förderfähig

Der Bundestag beschließt die Unterstützung des umwelt- und klimafreundlichen Landbauverfahrens

Der Bundestag hat am 13. Januar mit breiter Mehrheit einem Antrag von CDU/CSU und SPD zugestimmt, wonach die Agroforstwirtschaft künftig aus der Ersten und der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik gefördert werden kann. Damit sei ein klares Signal in Richtung Bundesregierung gesendet worden, die Potenziale der Agroforstwirtschaft für ein Mehr an Produktivität, Klimaresilienz und Biodiversität endlich zu nutzen, kommentiert der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft DeFAF.

Agroforstwirtschaft steht für Landbausysteme, in denen auf ein und derselben Fläche Ackerbau oder Grünland mit Gehölzen kombiniert wird. Die Umsetzungsmöglichkeiten sind so vielfältig wie die positiven Umweltwirkungen, die der Agroforstwirtschaft zugeschrieben werden. Insbesondere für den Klimaschutz und die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel könnten Agroforstsystem ein wichtiger Lösungsansatz sein.

Die EU sieht die Förderung von Agroforstsystemen schon länger vor. In Deutschland sind sie jedoch nicht als landwirtschaftliche Landnutzungsform anerkannt und es fehlt eine klare und kontrollfähige Definition im Förderrecht. Gehölzstreifen müssen aus der förderfähigen Ackerfläche herausgerechnet werden, für interessierte Landwirtinnen und Landwirte ist die Agroforstwirtschaft deshalb kaum umsetzbar.

Der DeFAF wertet die Entscheidung des Bundestags als starkes Signal. Die Förderung der Agroforstwirtschaft umsetzen müssen nun Bund und Länder. So muss die Maßnahme in die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz aufgenommen werden und die Bundesländer müssen entsprechende Förderprogramme in der Zweiten Säule auflegen. Grundlage ist zunächst, dass Rechtssicherheit für die Anlage und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen geschaffen wird.

Weitere Nachrichten zu: